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30.10.2013 22:13:59

Neue OZ: Kommentar zu Prostitionsgesetz

Osnabrück (ots) - Zu viel des Guten

Menschenhandel ist schrecklich, Nötigung furchtbar, sexueller Missbrauch widerlich. Allein: Dies alles ist bereits verboten, ebenso wie Zuhälterei. Weitere Kontroll- und Einflussmöglichkeiten bestehen beispielsweise durch Baurecht und Gewerbeaufsicht.

Missstände, die es im Bereich Prostitution fraglos gibt, können demnach bereits verfolgt werden und werden es auch. Daher liegt der Eindruck nahe, dass es den Wohlmeinenden, die regelmäßig Verbotsvorstöße unternehmen, zumindest nicht allein ums Wohl der Prostituierten geht. Ob die Schwestern von Solwodi, der katholische Frauenbund oder auch Feministinnen wie Alice Schwarzer: Ihnen ist gemein, dass sie Prostitution aus weltanschaulichen Gründen am liebsten gänzlich unterbunden sähen. Umstrittene Trendbehauptungen und Kritik an Rechtsverstößen dienen daher auch als Mittel zum Zweck.

Zu wenig zu Wort kommen die Prostituierten selbst. Viele wehren sich vehement gegen Bevormundung und Herabwürdigung durch andere Frauen. Grundsätzliche Erwägungen wie das Recht auf Berufswahl spielen ebenfalls eine Rolle, der Staat hat sich hier nicht einzumischen, gerade, wenn er ideologische Gründe hat. Auch die Polizei weiß zu schätzen, dass Prostitution nicht in ständig wechselnden, schäbigen und geheimen Orten stattfindet. Viele Verstöße werden erst aufgedeckt, weil Bordelle und die dort tätigen Frauen bekannt sind. Aus Initiativen gegen Prostitution spricht demnach ein legitimes Unbehagen gegenüber dem Gewerbe. Rechtlicher Regelungsbedarf besteht aber nicht. Er könnte sogar zum Gegenteil des Gewünschten führen.

Burkhard Ewert

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