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06.08.2013 22:14:59

Neue OZ: Kommentar zu Justiz / Mollath

Osnabrück (ots) - Im Zweifel für die Freiheit

Der Fall Gustl Mollath ist filmreif, und er nimmt nach einem sieben Jahre dauernden Kampf jetzt hoffentlich ein gutes Ende. Es ist jedenfalls ein gutes Signal in Sachen Rechtsstaat, dass Deutschlands berühmtester Psychiatriepatient endlich freikommt und der Fall neu aufgerollt wird. Staunend fragt man sich aber: Warum erst jetzt diese überraschende Wendung? Warum stufen Richter erst jetzt ein Attest von 2006 als "unechtes Dokument" ein?

Mollaths Schicksal ist ein Musterbeispiel dafür, wie ein Mensch in die Mühlen der Justiz geraten und deren Opfer werden kann, wenn diese nicht ordentlich arbeitet. Zwar lässt sich oft nur schwer beurteilen, ob jemand tatsächlich die Allgemeinheit gefährdet oder nicht, ob jemand ein Querulant ist oder die Wahrheit sagt. Aber gerade wenn Zweifel bestehen, darf nicht leichtfertig das Recht auf Freiheit eingeschränkt werden.

Erleichtert dürfte in diesen Tagen angesichts des bayerischen Landtagswahlkampfs vor allem die CSU sein. Ministerpräsident Horst Seehofer und Justizministerin Beate Merk standen erheblich unter Druck, sie wurden oft auf Mollath angesprochen. Dieser Druck lässt nun nach.

Immerhin konnte der 56-Jährige seinen Fall einer breiten Öffentlichkeit bekannt machen, was die jüngste Entscheidung erheblich beeinflusst haben wird. Doch stellt sich die Frage, wie hoch in Deutschland die Dunkelziffer ist, weil gerichtliche Kontrollmechanismen versagt haben.

Christof Haverkamp

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