16.05.2013 16:22:33
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Nach Bundesfinanzhof-Rüge: Finanzgericht mit mehr Richtern
Deutschlands oberstes Steuergericht hatte das Finanzgericht Berlin-Brandenburg am Mittwoch gerügt, es habe sich für ein Verfahren in einem einfachen Erbstreit mehr als sechs Jahre lang Zeit gelassen. Das Finanzgericht sei fünfeinhalb Jahren lang weitgehend untätig geblieben, urteilte der Bundesfinanzhof in München und gab damit einem Kläger Recht.
Lambrecht wies darauf hin, dass das märkische Finanzgericht nach einer Bundesstatistik für 2012 mit der Erledigung von 127 Fällen pro Richter und Jahr auf Platz drei kommt. Das zeige die gute Arbeit der Richter. Der Bundesdurchschnitt liege bei 104 erledigten Fällen, der Spitzenreiter Niedersachsen bringe es auf 136 Fälle. "Manchmal verschleppen aber steuerpflichtige Kläger selbst die Verfahren, wenn die Zahlung von höheren Steuern droht", sagte Lambrecht.
In dem gerügten Fall sei der Kläger nach jahrelanger, eigener Untätigkeit erst dann aktiv geworden, als eine Gesetzesänderung vor zwei Jahren eine Entschädigung ermöglichte. Allerdings habe ihm der Bundesfinanzhof in seinem Beschluss kein Geld zugesprochen.
Seit 2011 können Kläger überlange Gerichtsverfahren rügen und unter Umständen sogar eine Entschädigung verlangen. Der Bundesfinanzhof befasste sich erstmals auf Grundlage des neuen Gesetzes mit der Problematik (Aktenzeichen XK 3/12)./jae/dwi/DP/bgf
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