16.11.2012 13:45:35

Musikindustrie: BGH-Entscheidung kein Freifahrtschein für Piraterie

    BERLIN (dpa-AFX) - Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs, der die Haftung von Eltern für illegalen Musiktausch minderjähriger Kinder einschränkte, ist die Industrie um Schadensbegrenzung bemüht. Das Urteil bedeute nicht, dass Eltern nach einmaliger Belehrung sich nicht mehr um das Surfverhalten ihrer Kinder kümmern müssten, warnte der Geschäftsführer des Bundesverbands Musikindustrie, Florian Drücke, am Freitag.

 

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte am Donnerstag entschieden, dass Eltern grundsätzlich nicht für den illegalen Musiktausch ihres minderjährigen Kindes haften, wenn sie es ausreichend über das Verbot einer Teilnahme an Tauschbörsen im Internet belehrt haben und keine konkreten Anhaltspunkte für Rechtsverletzungen vorgelegen haben. Das Urteil bedeutete eine Schlappe für die Musikindustrie, die mehrere tausend Euro Schadenersatz und Anwaltsgebühren verlangte. In dem konkreten Fall hatte ein 13-Jähriger illegal Musik heruntergeladen und im Netz verbreitet. (Az. I ZR 74/12)

 

    "Die aktuelle Erklärung des BGH sollte keinesfalls als ein Freifahrtschein für betroffene Eltern bzw. ihre Kinder zum "sorglosen Filesharing" missinterpretiert werden", erklärte Drücke. "Welche Maßnahmen Eltern konkret zu treffen haben - vor allem auch bei wiederholten Rechtsverletzungen - bleibt mit Blick auf die Urteilsgründe abzuwarten." Es solle dabei auch nicht um eine Überwachung der Kinder gehen, sondern um ein frühzeitig gewecktes Bewusstsein für den Wert von Musik, Filmen oder Büchern./so/DP/jha

 

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