13.03.2015 21:47:59

Mitteldeutsche Zeitung: zum Kopftuch-Urteil

Halle (ots) - Zehn Bundesländer müssen nun ihre Bestimmungen für die Schulen, aber zum Teil auch für den öffentlichen Dienst revidieren. Die Richter haben allerdings nur einen generellen Ausschluss des Kopftuchs untersagt. Ausnahmen sind erlaubt. Debatten darüber stehen ins Haus, wann ein Kopftuch oder ein anderes religiöses Symbol das Zusammenleben in einer Schule oder Behörde stört. Ein weiterer Aspekt des Urteils ist noch brisanter. Die Richter haben auch die Vorschrift in Nordrhein-Westfalens Schulgesetz gekippt, wonach christliche Werte bevorzugt werden sollen. Was heißt das für Religionsunterricht und Schulbücher? Mag sein, das Karlsruher Urteil stiftet erst einmal Unfrieden. Aber der Auseinandersetzung müssen wir uns stellen.

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Pressekontakt: Mitteldeutsche Zeitung Hartmut Augustin Telefon: 0345 565 4200

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