Warum Bitcoin als Wertspeicher in keinem diversifizierten Portfolio fehlen sollte. Jetzt lesen -w-
22.01.2015 19:37:58

Mitteldeutsche Zeitung: zum Hooligan-Urteil

Halle (ots) - Das Renommee des § 129 StGB, der die Bildung und Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung unter Strafe stellt, ist besonders schlecht. Das liegt vor allem an der Unbestimmtheit seines Tatbestands und damit an seiner Anfälligkeit für eine Überdehnung. Ein weiteres Beispiel für seinen weiten Anwendungsbereich hat jetzt der Bundesgerichtshof geliefert und die einschlägige Verurteilung von Hooligans bestätigt. In ihrem Fall lässt sich das wohl begründen, denn immerhin haben sich die Täter ausdrücklich zur Schlägerei verabredet. Aber ist das eine kriminelle Vereinigung? Von Anfang an hat den § 129 der Juristenwitz begleitet: Steuerberater, GmbH-Geschäftsführer und Rechtsanwälte werden vor einem Treffen gewarnt - sie könnte den Anfangsverdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung begründen.

OTS: Mitteldeutsche Zeitung newsroom: http://www.presseportal.de/pm/47409 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_47409.rss2

Pressekontakt: Mitteldeutsche Zeitung Hartmut Augustin Telefon: 0345 565 4200

Eintrag hinzufügen
Hinweis: Sie möchten dieses Wertpapier günstig handeln? Sparen Sie sich unnötige Gebühren! Bei finanzen.net Brokerage handeln Sie Ihre Wertpapiere für nur 5 Euro Orderprovision* pro Trade? Hier informieren!
Es ist ein Fehler aufgetreten!