04.07.2016 20:37:37
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Mittelbayerische Zeitung: Verbrechen und Strafe - Eine Reform des Mordparagrafen ist sinnvoll. Seltsam ist, dass in der Debatte Recht und Moral vermischt werden. Von Christine Straßer
Regensburg (ots) - Rodion Romanowitsch Raskolnikow, Jurastudent,
grübelt über den perfekten Mord. Zwei Menschen bringt er um. Die
Geschichte des Raskolnikow, der zentralen Figur in Fjodor
Dostojewskis "Schuld und Sühne", ist eine Geschichte von Größenwahn,
Schuld und Läuterung. Sie gehört zum kulturellen Gedächtnis und ist
seit ihrem Erscheinen vor 150 Jahren viele Male interpretiert worden.
Als die gefeierte Russisch-Übersetzerin Swetlana Geier 1993 den neu
auf Deutsch erschienenen Roman mit "Verbrechen und Strafe"
überschrieb, sorgte das für Diskussionen in Literaturkreisen. Geier
wählte damit nämlich nicht nur die wörtliche, sachliche und harte
Übersetzung des russischen Originals, sondern auch den juristisch
korrekten Titel. Diese Unterscheidung zwischen einer juristischen und
moralphilosophischen Dimension wirkt wie eine Kleinigkeit. Das ist
sie aber nicht. Auch für die Reform des Mordparagrafen ist sie
bedeutsam. Es ist erstaunlich, dass Gegner und Befürworter einer
Reform des Paragrafen 211 im Strafgesetzbuch mit dem
Gerechtigkeitsempfinden des "normalen Bürgers" argumentieren. Auf der
einen Seite wird auf die symbolische Bedeutung der lebenslangen
Freiheitsstrafe für Mord verwiesen. Damit wird zumindest angespielt
auf einen Ruf nach Vergeltung und Vernichtung, der immer wieder zu
hören und in sozialen Medien nachzulesen ist, sobald über Straftaten
berichtet wird. Dieser Ruf kann aber nicht der Maßstab für die Justiz
sein. Schließlich ist er eine Verkennung von Gerechtigkeit, eine
Vermischung von persönlichen Rachefantasien und Strafe. Auf der
anderen Seite setzen auch die Fürsprecher einer Reform bewusst auf
Emotionen. Beispielsweise wenn es um die sogenannten
Haustyrannenmorde geht. Das vermeintlich gesunde
Gerechtigkeitsempfinden wird angesprochen. Das ist ebenfalls
waghalsig. Denn dieses Gerechtigkeitsempfinden ist mit Vorsicht zu
genießen. Viel stärker als von Vernunft und Überlegung wird es von
Gefühlen geleitet. Und die sind bekanntlich flüchtig und
unzuverlässig. Sich bei einem Strafverfahren von Gefühlen leiten zu
lassen, widerspräche jedenfalls allen Gründen, aus denen die
Strafgewalt in Händen des Staates sinnvoll ist. Und: Auf der
Grundlage von Moral kann die Justiz nicht verurteilen. Sie muss das
heranziehen, was im Gesetz steht. Es gibt mehrerer Gründe, den
Gesetzestext zu korrigieren. Es beginnt bei der Formulierung "Mörder
ist, wer...". Sie ist einzigartig im Strafgesetzbuch. Nicht auf eine
begrüßenswerte Art. Denn nur hier knüpft das Strafgesetz nicht an die
Tat, sondern an den Täter an. Der Geist der Nationalsozialisten - aus
dieser Zeit stammt der Paragraf - spricht daraus. Ginge es allein
darum, wäre der Paragraf 211 schnell geändert. Doch da ist mehr.
Mordmerkmale wie Mordlust, Habgier, Heimtücke geben den Ausschlag, ob
der Richter wegen Mordes oder wegen Totschlags verurteilt. Aber: Bei
den Haustyrannenmorden ist der Definition nach Heimtücke meist
gegeben. Gerichte haben in solchen Fällen allerdings schon Strafen
gegen Frauen wegen außergewöhnlicher Umstände gemildert. Das ist aber
ein Minderungsgrund, der so nicht im Gesetz steht. Vielmehr wird das
Recht von den Schwurgerichten am Wortlaut vorbei gedehnt. Noch
schwieriger ist die Einschätzung der niedrigen Beweggründe. Wenn ein
Mann seine Frau tötet, weil sie ihn verlässt, handelt er dann aus
niedrigen Beweggründen? Die Rechtsprechung unterscheidet danach, ob
der Mann eher verzweifelt gehandelt hat oder aus Wut. Nur die Wut
hält sie für besonders verachtenswert. Und wieder: Dem Gesetz lässt
sich diese Abgrenzung nicht entnehmen. Es wird Zeit, dass der
Gesetzgeber diese Fehlkonstruktion behebt. Damit kann er unterbinden,
dass trickreiche Wege eingeschlagen werden, um die im Einzelfall als
ungerecht empfundene Rechtsfolge der lebenslangen Strafe zu
vermeiden.
OTS: Mittelbayerische Zeitung newsroom: http://www.presseportal.de/nr/62544 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_62544.rss2
Pressekontakt: Mittelbayerische Zeitung Redaktion Telefon: +49 941 / 207 6023 nachrichten@mittelbayerische.de
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