19.12.2014 21:17:59

Märkische Oderzeitung: schreibt zum Urteil, wonach Gunther von Hagens ein Körperwelten-Museum eröffnen darf:

Frankfurt/Oder (ots) - Dass sich zwei Menschen, die sich zu Lebzeiten nicht kannten, nach ihrem Tod im Geschlechtsakt vereinen, kann man geschmacklos finden. Doch um Geschmack ging es nicht in der Gerichtsverhandlung zum neuen "Körperwelten"-Museum. Es ging um die Wissenschaftsfreiheit. Denn die vom Heidelberger Anatomen Gunther von Hagens über Jahrzehnte zur Perfektion entwickelte Methode, tote Körper zu konservieren, ist eine wissenschaftliche Leistung.

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