14.09.2013 06:14:58
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LVZ: Merkel lässt Einschränkung der Leiharbeit per Gesetz prüfen
Die Kanzlerin verwies auf ein im Juli dieses Jahres gefälltes Urteil des Bundesarbeitsgerichtes, auf dessen genaue Begründung man noch warte. "Für mich ist klar, dass vorübergehend nicht zehn Jahre oder länger bedeuten kann". Sie versprach, dass man auf Grundlage der noch ausstehenden schriftlichen Urteilsbegründung entscheiden werde, "wie wir vorgehen müssen, um den Begriff ,vorübergehend' noch präziser auszulegen, sei es gesetzlich oder mit anderen Maßnahmen".
Angela Merkel erinnerte daran, dass die schwarz-gelbe Bundesregierung den Begriff "vorübergehend" für den Einsatz von Leiharbeitern in einem Betrieb eingeführt habe. Dagegen habe die frühere rot-grüne Regierung zum 1. Januar 2004 jede zeitliche Beschränkung für Leiharbeit aufgehoben.
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