22.07.2014 18:21:00
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Lübecker Nachrichten: Kieler Innenminister: Gebühren für Polizeieinsätze "gehen verfassungsrechtlich nicht"
Die Polizei habe den gesetzlichen Auftrag, für Sicherheit in der Öffentlichkeit zu sorgen. Diese Kernaufgabe könne sie sich nicht "bezahlen" lassen, zumal diese Aufgabe bereits bezahlt sei, nämlich durch das Geld aller Steuerzahler, so Breitner. Komme es auf der Straße nach einem Fußballspiel zu Randale, dann sei es Aufgabe der Polizei, diese Randale zu beenden und die öffentliche Sicherheit wieder herzustellen.
Zwar sei, so Breitner, die Situation im Stadion anders. Dort sei der Veranstalter zuständig und verantwortlich. Er komme seiner Verantwortung in der Regel durch eigene Ordner nach. Werde er der Lage nicht Herr, müsse die Polizei einschreiten, erklärt Breitner: "Aber selbstverständlich gebührenfrei, denn es gört auch zu ihrer gesetzlichen Aufgabe, für die Wahrung des Rechts und die Sicherheit auch im privaten Bereich zu sorgen, wenn Rechtsgüter wie etwa die körperliche Unversehrtheit bedroht sind, und wenn die Polizei überdies auch noch ausdrücklich um Hilfe gerufen wurde."
Dennoch will Bremen als erstes Bundesland den Fußball für Polizeieinsätze bei Hochsicherheitsspielen zur Kasse bitten. Die Deutsche Fußball Liga (DFL) werde voraussichtlich im Dezember nach dem Heimspiel von Werder Bremen gegen Hannover 96 erstmals eine Rechnung erhalten, sagte Innensenator Ulrich Mäurer (SPD). Dieses Vorhaben der rot-grünen Landesregierung soll der Landtag nach der Sommerpause beschließen. Bremen will dann auch versuchen, dieses Vorhaben durch die Gerichtsinstanzen durchzusetzen.
Der Kieler Innenminister sieht dafür keine Erfolgschance: "Wenn es einen rechtlich erfolgreichen Weg gäbe, Gebühren in bestimmten Situationen vom Veranstalter zu verlangen, man wäre diesen Weg längst gegangen. Aber alle noch so intensiven und wiederholten Prüfungen haben diesen Weg nie aufgezeigt", so Breitner
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