10.06.2015 21:52:37
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Lausitzer Rundschau: Schleichende Revolution - Bundesregierung verabschiedet Krankenhausreform
Cottbus (ots) - Das Gesundheitswesen ist zweifellos zur größten
Reformbaustelle im Land geworden. Viele Bürger haben das vielleicht
noch gar nicht mitbekommen, was auch daran liegt, dass der zuständige
Minister Hermann Gröhe eher im Verborgenen werkelt. Spektakuläre
Auftritte sind seine Sache nicht. Dabei hat der CDU-Mann in
verhältnismäßig kurzer Zeit gleich mehrere, weitreichende Gesetze auf
den Weg gebracht. Insbesondere sein jüngstes "Kind", der geplante
Umbau der Krankenhauslandschaft, verdient höchste Aufmerksamkeit.
Allein schon deshalb, weil von den Beiträgen zur gesetzlichen
Krankenversicherung jeder dritte Euro in die stationäre Behandlung
fließt. Dass dort längst nicht alles in bester Ordnung ist, belegen
zahlreiche Untersuchungen. Es wird teilweise zu viel operiert, zu
teuer und zuweilen auch mit schlechten Ergebnissen. Und die
Krankenkassen müssen dafür zahlen. Nun sollen die Weichen zur
Einführung eines qualitätsorientierten Vergütungssystems gestellt
werden. Das klingt nach einer gesundheitspolitischen Revolution.
Allerdings wird sie sich nur schleichend bemerkbar machen können. Und
womöglich auch nicht bis zur letzten Konsequenz. Zum einen sind
umfangreiche Vorarbeiten notwendig. Und zum anderen werden die Länder
kaum in die Pflicht genommen, obwohl sie für Planung und Betrieb der
Krankenhäuser zuständig sind. Gröhes Reform steht und fällt
zweifellos mit der Entwicklung geeigneter Kriterien zur Bewertung der
Versorgungsqualität. Wie sollen sie konkret aussehen? Was genau
sollen sie messen? Eine Todesrate unter Patienten zum Beispiel ist
nicht unbedingt ein aussagekräftiger Indikator, wenn man bedenkt,
dass es sehr risikovolle Operationen gibt, aber auch weniger
problematische. Die Prüfkriterien werden jedoch am Ende über die
finanzielle Lage der jeweiligen Klinik entscheiden. Und damit über
ihre Existenz. Es ist also enorm wichtig, dass es hier schlüssig und
gerecht zugeht. Deshalb wird auch einige Zeit bis zur Entwicklung
eines solchen Systems vergehen. Aber dass es endlich angegangen wird,
ist bereits ein Fortschritt. Der Schwachpunkt des Vorhabens besteht
in der ungeklärten Frage der Krankenhaus-Investitionen. Zuständig
dafür sind die Länder, aber sie kommen ihrer Verpflichtung nur
stiefmütterlich nach. Hier bleibt der Gesetzentwurf viel zu lasch.
Dabei führt der Finanzmangel zu wirtschaftlichen Fehlanreizen, die
Gröhe zu Recht bekämpfen will. Viele Krankenhäuser nutzen in ihrer
Not dann eben die eigentlich zur Behandlung gedachten Mittel für
Reparaturen oder den Kauf neuer Geräte. So wird auch unnötig mehr
operiert, um sich wirtschaftlich über Wasser zu halten. Für ein
Gesetz aus einem Guss bleibt also noch einiges zu tun. Aber wie heißt
es so schön, kein Gesetz kommt aus dem Bundestag heraus, wie es
hinein gekommen ist.
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