Warum Bitcoin als Wertspeicher in keinem diversifizierten Portfolio fehlen sollte. Jetzt lesen -w-
16.04.2016 00:37:38

Lausitzer Rundschau: Merkel konnte nicht anders Bundesregierung gibt türkischem Antrag gegen Böhmermann statt

Cottbus (ots) - Natürlich gehört § 103 des Strafgesetzbuches, die Strafbarkeit der Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes oder Regierungsmitgliedes, schleunigst abgeschafft. Majestätsbeleidigung, was soll denn das im 21. Jahrhundert? Und dann muss auch noch jeweils die Bundesregierung entscheiden, ob er angewendet wird, was die Sache automatisch zur Staatsaffäre macht. Diese nach dem persischen Schah benannte Vorschrift ist überholt und idiotisch, wie der Fall Böhmermann gezeigt hat. Aber zum "Tatzeitpunkt", vergangene Woche, als Böhmermann kunstvoll eingebettet sein Schmähgedicht vortrug, da galt sie eben noch. Angela Merkel hat sich die Entscheidung nicht leicht gemacht. Aber es ist letztlich richtig, die Bewertung des Falles der Justiz zu überlassen. In einem freiheitlichen Rechtsstaat darf die Exekutive Verfahren gegen Künstler und Kritiker nicht aus politischen Gründen anstrengen, wie das in der Türkei täglich geschieht. Sie darf sie aber auch nicht aus politischen Gründen unterdrücken. Im Übrigen: Böhmermann wird ja jetzt nicht an die Türkei ausgeliefert. Sondern an deutsche Staatsanwälte und Richter. Es gibt Schlimmeres. Die Verweigerung von Ermittlungen wäre auch für Merkel politisch weit populärer gewesen. Sie hätte ihr den Vorwurf erspart, vor Erdogan einzuknicken oder einen Eingriff in die Kunstfreiheit zuzulassen. Aber mit Blick auf rechtsstaatliche Grundsätze wäre sie weit schwieriger zu begründen gewesen. Erst recht gilt das für die Idee der SPD, den Paragrafen 103 schnell noch zu streichen und die mögliche Straftat so quasi im Nachhinein zu beseitigen. Das hätte so ausgesehen, als sei in Wahrheit Deutschland auf dem Weg in eine Bananenrepublik, die sich das Recht zurechtbiegt, und nicht die Türkei unter Erdogan. Dass die SPD regierungsintern um eine andere Lösung gekämpft hat, ist normal. Dass sie sich aber im Nachhinein öffentlich von der Entscheidung absetzt, ist beschämend. Es gibt andere Probleme als so einen Satirestreit. Sinnlos aber war er nicht. Er hat gezeigt: Gesetze müssen ständig neuen Situationen angepasst, oder, wie in diesem Fall, sogar abgeschafft werden. Das Recht ist nicht statisch. Bisherige Begrenzungen der Freiheitsrechte werden durch neue Techniken, Darstellungsformen und Denkweisen infrage gestellt. Tabus fallen, neue werden errichtet. Das muss in freiheitlichen Gesellschaften immer wieder austariert und ausdiskutiert werden, mit allen damit verbundenen Aufregungen. Ob es der Satz "Soldaten sind Mörder" ist, eine blasphemische Karikatur oder eben die Schmähung von Erdogan und anderen Potentaten. Und es sind immer wieder die Provokateure, die diese Punkte erwischen. Danke dafür, Jan Böhmermann.

OTS: Lausitzer Rundschau newsroom: http://www.presseportal.de/nr/47069 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_47069.rss2

Pressekontakt: Lausitzer Rundschau

Telefon: 0355/481232 Fax: 0355/481275 politik@lr-online.de

Eintrag hinzufügen
Hinweis: Sie möchten dieses Wertpapier günstig handeln? Sparen Sie sich unnötige Gebühren! Bei finanzen.net Brokerage handeln Sie Ihre Wertpapiere für nur 5 Euro Orderprovision* pro Trade? Hier informieren!
Es ist ein Fehler aufgetreten!