22.09.2016 22:02:37
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Lausitzer Rundschau: Die Kluft bleibt - Zum Kompromiss bei der Reform der Erbschaftsteuer
Cottbus (ots) - Die Erleichterung bei Union und SPD mag groß sein.
Erleichterung darüber, dass man überhaupt noch einen Kompromiss bei
der Erbschaftsteuerreform zustande gebracht hat. Galt dieses verminte
Feld doch lange Zeit als Paradebeispiel für die Selbstblockaden der
Großen Koalition. In der Sache freilich haben sich die schwarz-roten
Akteure nicht mit Ruhm bekleckert. Womöglich müssen sie deshalb auch
wegen neuer Auflagen durch das Bundesverfassungsgericht nachsitzen.
Zweifellos ist die Besteuerung des Betriebsvermögens bei der
Weitergabe von einer auf die andere Familiengeneration eine
Gratwanderung. Fällt der Obolus an den Staat zu hoch aus, drohen
Arbeitsplätze zu verschwinden, womit sich auch der Staat selbst
schaden würde. Denn weniger Jobs bedeuten am Ende insgesamt weniger
Steuereinnahmen. Bislang ist allerdings noch kein einziger Fall
bekannt geworden, in dem ein Unternehmen durch die Erbschaftsteuer
pleitegegangen wäre. Im Gegenteil, Firmenerben genießen geradezu
paradiesische Vergünstigungen im Vergleich zu Otto-Normal-Erbe,
weshalb Karlsruhe auch eine Neuregelung verlangt hatte. Bislang tut
die Größe des begünstigten Firmenvermögens nämlich nichts zur Sache.
Das ändert sich nun zwar. Aber allenfalls in homöopathischen Dosen.
Selbst Betriebe im stattlichen Wert von 26 Millionen Euro bleiben
demnach weiter von der Erbschaftsteuer verschont. Die vielen
politischen Sonntagsreden über Leistungsgerechtigkeit wirken da wie
Hohn. Wer einen Betrieb vererbt bekommt, ist jedenfalls auch in
Zukunft fiskalisch besser dran als ein Privatmann, der sich nicht vor
dem Finanzamt drücken kann. Dabei hätte es durchaus Alternativen
gegeben. Anstatt wieder ein kreuzkompliziertes Berechnungssystem zu
kreieren, wäre eine Art Flatrate möglich gewesen, wie es
Wirtschaftsforscher vorgeschlagen haben. Warum nicht vorbehaltlich
bestimmter Freibeträge einen niedrigen, einheitlichen Steuersatz, der
von allen Firmenerben über einen längeren Zeitraum abzustottern ist?
Das wäre erstens gerechter, weil Erben großer Betriebsvermögen
deutlich mehr Erbschaftsteuer zahlen müssten als auf kleinere
Erbschaften. Und es wäre zweitens sehr viel unbürokratischer - an der
geplanten Neuregelung dürften vor allem Steuerberater ihre helle
Freude haben. Union und SPD hingegen haben eine große Chance
verpasst, das Steuersystem insgesamt auf neue Füße zu stellen. Nach
wie vor werden Arbeitseinkommen in Deutschland zu hoch besteuert,
derweil der Fiskus bei Vermögen und Kapitaleinkünften zu viel Milde
walten lässt. Diese Milde ist letztlich auch ein Ausdruck für die
Kluft zwischen Arm und Reich im Land. Die Regierungspläne für die
Erbschaftsteuer zementieren diese Kluft. Schon deshalb wäre es gut,
würden sich die Verfassungsrichter noch einmal damit befassen.
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