Käuferklage unbegründet |
24.02.2017 09:13:00
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KTM Industries gewinnt Verfahren im Rechtsstreit um Peguform-Verkauf
Die
frühere Cross Holding verkaufte Peguform im Jahr 2012. Das
Schiedsgericht habe die Klage des Käufers als unbegründet
abgewiesen.
Das seit fast vier Jahren bei einem deutschen Schiedsgericht anhängige Verfahren hinsichtlich Gewährleistungsansprüchen aus dem Verkauf sei zu 100 Prozent zugunsten der PF Beteiligungsverwaltungs GmbH, eine 100-Prozent-Tochter der KTM Industries AG, entschieden worden, heißt es in der Mitteilung.
Der seit der Veräußerung der Beteiligung auf einem Treuhandkonto hinterlegte Restkaufpreis in Höhe von rund 20,4 Mio. Euro fließe nun zur Gänze KTM Industries zu. Die Klägerin sei verurteilt worden, den Großteil der für KTM Industries angefallenen Prozesskosten und Gerichtsgebühren zu ersetzen.
(Forts. mögl.) kan/stf
ISIN AT0000820659 WEB http://www.ktm.com/at/
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