11.09.2022 10:14:00
|
Kollektivvertrag - Metaller-Einigung im Vorjahr bei 3 bis 3,55 % Plus
Zur Einordnung: Die Arbeitnehmer waren im Vorjahr mit einer Forderung von plus 4,5 Prozent in die Verhandlungen gegangen, die Arbeitgeber boten ursprünglich 2,2 Prozent mehr Lohn und Gehalt. Die Inflationsrate der vergangenen zwölf Monate - traditionell die Verhandlungsbasis neben dem Produktivitätszuwachs - lag damals bei 1,89 Prozent.
Heuer sieht die Ausgangslage völlig anders aus: Im Juli lag die Inflation bei 9,3 Prozent, der Mini-Warenkorb (also der typische wöchentliche Einkauf) verteuerte sich um 19,1 Prozent. Der Mikrowarenkorb, der den täglichen Einkauf widerspiegelt, legte im Jahresabstand um 10,4 Prozent zu.
Der Grundstein für den Kollektivvertrages (KV) wurde im Jahr 1870 durch ein Koalitionsgesetz gelegt, welches die Aufhebung der Strafandrohung für Verabredungen und Streiks vorsah. 1896 kam es zum Abschluss des ersten umfassenden Kollektivvertrages, Pioniere waren die Buchdrucker. Am 26. Februar 1947 wurde schließlich das Kollektivvertragsgesetz der 2. Republik aus der Taufe gehoben. Mittlerweile werden jährlich 450 Kollektivverträge zwischen den Sozialpartnern abgeschlossen.
Eine Bezahlung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unter Kollektivvertrag ist verboten. In Österreich fallen fast alle Arbeitnehmer unter Kollektivverträge, in Deutschland sind es nur etwa 50 Prozent. Für die heurige Herbstlohnrunde hat der Gewerkschaftsbund (ÖGB) die Forderung nach 2.000 Euro brutto als Mindestlohn aufgestellt. Derzeit verdienen laut ÖGB von den rund vier Millionen Arbeitnehmern noch 180.000 weniger als 1.700 Euro Bruttolohn.
stf/ham
APA
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!