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11.10.2013 21:38:58

Kölner Stadt-Anzeiger: Freiburger Handreichung zu wiederverheirateten Geschiedenen zieht Paradigmenwechsel in der katholischen Sexualmoral nach sich

Köln (ots) - Bonner Kirchenrechtler Norbert Lüdecke: Sex außerhalb der Ehe wird moralisch zulässig

Mit der neuen Offenheit für wiederverheiratete Geschiedene ist zugleich geht nach Auffassung des Kirchenrechtlers Norbert Lüdecke ein Paradigmenwechsel in der katholischen Morallehre einher. "Außerehelicher Sex ist nun unter bestimmten Bedingungen zulässig", schreibt Lüdecke in einem Gastbeitrag für ksta.de, die Online-Ausgabe des "Kölner Stadt-Anzeiger". Bislang, so der Bonner Wissenschaftler, sei "das wahre Ausmaß der gefühlten Freiburger Reform noch gar nicht erfasst". Eine Anfang der Woche bekannt gewordene "Handreichung" des Erzbistums Freiburg sieht vor, dass Katholiken, die nach einer Scheidung ein zweites Mal standesamtlich geheiratet und damit kirchliche Normen verletzt haben, dennoch zur Kommunion gehen und kirchliche Ehrenämter übernehmen können. Das ist ihnen bisher verwehrt. "Was in der Bistums-Handreichung als Barmherzigkeit und pastorale Zuwendung thematisiert wird, beinhaltet etwas für die katholische Kirche noch Untypischeres", schreibt Lüdecke: "einen Wandel in der Doktrin, und zwar in einem bislang als immer besonders brisant eingestuften Bereich, nämlich der Sexualmoral". Geschlechtsverkehr außerhalb der Ehe gilt in der katholischen Kirche bislang ausnahmslos als Sünde. Damit wird auch die bisherige Haltung gegenüber wiederverheirateten Geschiedenen begründet. Lüdecke: "Ein Paar, das zivil heiratet, gibt zu erkennen, dass es wie in einer Ehe leben, also auch miteinander schlafen will. Das ist nach dem genannten Axiom Ehebruch und schwere Sünde." Und genau darum seien die Betroffenen bislang vom Empfang der Sakramente ausgeschlossen gewesen. Nur vor diesem Hintergrund, so Lüdecke weiter, könne richtig eingeschätzt werden, welche Perspektiven die Freiburger Handreichung wirklich eröffnet. "Wo Ausnahmen grundsätzlich möglich sind, muss es nicht bei einer einzigen bleiben. Sollte sich die Einschätzung als richtig erweisen, die Freiburger Handreichung segle vor römischem Wind of Change, dann hätte sich die katholische Kirche wirklich in ungeahnter Weise bewegt." Nicht nur wiederverheiratete Geschiedene, sondern viele Gläubige könnten nach diesem Paradigmenwechsel begründet auf weitere Bewegungen hoffen, folgert der Kirchenrechts-Experte. Beitrag unter: www.ksta.de/geschiedene

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Pressekontakt: Kölner Stadt-Anzeiger Newsdesk Telefon: 0221 224 3149

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