14.02.2016 21:02:37

Kölner Stadt-Anzeiger: Bonner Arbeitsrechtler Gregor Thüsing verteidigt katholische Bischöfe gegen Vorwurf des Pharisäertums

Köln (ots) - Der Bonner Arbeitsrechtler Gregor Thüsing hat die kirchliche Ablehnung eines wiederverheirateten Geschiedenen als Bewerber für das Rektorenamt der Katholischen Hochschule NRW (KatHO) als "zweifellos legitim" verteidigt. Es gehe hier "um eine herausgehobene Position im kirchlichen Dienst", schreibt Thüsing in einem Beitrag für den "Kölner Stadt-Anzeiger" (Montag-Ausgabe). Zur Eignungs- und Befähigungsprüfung eines Kandidaten durch den Dienstgeber - hier die fünf NRW-Bistümer Aachen, Essen, Köln, Münster und Paderborn als Gesellschaft der KatHO - der "ein Blick darauf, ob das Lebenszeugnis des Bewerbers sich an den Erwartungen der Kirche orientiert". Dies entspreche nicht nur dem 2015 novellierten kirchlichen Arbeitsrecht, sondern auch dem grundgesetzlich geschützten Selbstbestimmungsrecht der Kirchen. Thüsing war an der vor einem Jahr in Kraft gesetzten liberalisierten "Grundordnung des kirchlichen Dienstes" beteiligt. Unter anderem soll sie die mehr als 700000 Beschäftigten der katholischen Kirche in Deutschland besser gegen arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Schließung einer eingetragenen homosexuellen Partnerschaft oder einer zweiten zivilen Ehe schützen. Der amtierende Rektor der KatHO, Peter Berker, hatte den NRW-Bistümern mit Blick auf deren mehrheitliches Veto gegen den geschiedenen und wiederverheirateten Bewerber um seine Nachfolge "Pharisäertum" und einen unrechtmäßigen Eingriff in die Freiheit der Wissenschaft bzw. die Hochschulselbstverwaltung vorgeworfen. Thüsing wies dies zurück. "Dass die Kirche bei der Besetzung ihrer Spitzenpositionen auf eine Nähe zu ihrer Lehre achtet, dient ihrer Glaubwürdigkeit." Mit Pharisäertum, so Thüsing weiter, habe das nichts zu tun.

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