25.02.2013 18:52:31
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Koalition will Übergangsfrist für Regulierung des Hochfrequenzhandels
Von Andreas Kißler
BERLIN--Entgegen ihrer ursprünglichen Absicht will die Koalition eine Übergangsfrist in das geplante Gesetz zur Regulierung des Hochfrequenzhandels einfügen. Mit dieser Änderung soll es nun doch am Donnerstag dieser Woche im Bundestag beschlossen und nicht in die nächste Sitzungswoche verschoben werden. Trotz gegenteiliger Forderungen von Opposition und Länderkammer soll es aber keine Mindesthaltedauer für Hochfrequenzaufträge geben. Das schmälert die Chancen auf eine Verabschiedung des Gesetzes auch im Bundesrat.
Nach den neuen Plänen sollen inländische Marktteilnehmer erst sechs Monate nach einem Inkrafttreten der Regelungen unter die Finanzaufsicht fallen und ausländische nach neun Monaten, sagte der FDP-Finanzpolitiker Björn Sänger, der für das Gesetz in der Fraktion federführend ist. Damit soll den Börsen und den Handelsteilnehmern "eine angemessene Übergangsfrist für die technische Umsetzung der Kennzeichnungspflicht" und "für die Anpassung ihrer internen Systeme an die neuen Anforderungen" gewährt werden, heißt es in einem Änderungsantrag zu dem Gesetz, in den Dow Jones Newswires Einblick hatte.
Die Finanzpolitiker hatten zuvor darüber diskutiert, ob die geplante Zulassungspflicht für Händler nach dem Kreditwesengesetz (KWG) aufrecht erhalten wird oder ob das Börsengesetz angewendet werden soll. Denn bei einer Anhörung im Finanzausschuss des Bundestages hatten Börsenvertreter wegen der Erlaubnispflicht für Händler nach dem KWG schwerwiegende Nachteile für den Finanzplatz Deutschland befürchtet. Die Koalition will diesen Einwänden mit der Übergangsfrist entgegenkommen.
Allerdings stehen die Chancen für eine Zustimmung durch die Sozialdemokraten schlecht, weil sie auf der Einführung einer Mindesthaltedauer bestehen. Sie wollen dies in einem Entschließungsantrag diese Woche im Bundestag erneut betonen, hieß es aus dem Umfeld des SPD-Finanzpolitikers Carsten Sieling, der der für die Sozialdemokraten im Bundestag die Federführung bei dem Thema hat.
Sieling hatte dies bereits vergangene Woche betont: "Wenn so ein Kernpunkt nicht drin ist, würden wir das eher für einen Bettvorleger als für einen Tiger halten", hatte er zu Dow Jones Newswires gesagt. Auch die SPD-geführten Länder bestünden seines Wissens auf diesem Punkt.
Sänger räumte seinerseits ein, im Bundesrat könnte es deswegen schlimmstenfalls zu einer Blockade des Projektes bis nach der Wahl kommen. Zwar muss die Länderkammer dem Gesetz nicht zustimmen, angesichts der dort herrschenden neuen Mehrheitsverhältnisse nach der Niedersachsenwahl können SPD und Grüne das Gesetz theoretisch aber in den Vermittlungsausschuss überweisen und dort ruhen lassen. "Wir gehen nicht davon aus, dass man da den Vermittlungsausschuss braucht", sagte Sänger. "Doch Mittel und Wege finden Sie immer."
Mit dem Gesetz soll den besonderen Risiken des allein auf Computer gestützten algorithmischen Hochfrequenzhandels an den deutschen Börsen entgegengewirkt werden. Nach den Plänen, mit denen Berlin einer EU-Regelung vorgreift, sollen die Hochfrequenzhändler unter die Kontrolle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) fallen, und es sollen strengere Anforderungen an den Hochfrequenzhandel gestellt werden. Die in dem Marktsegment tätigen Wertpapierdienstleister und Fondsgesellschaften müssen demnach ihre Handelssysteme so ausgestalten, dass Störungen des Marktes unterbleiben.
Nicht auf einen Geschäftsabschluss gerichtete Handelsaktivitäten, die das Funktionieren der Handelssysteme stören oder verzögern oder andere Handelsteilnehmer täuschen, sollen künftig als Marktmanipulation bestraft werden. Geplant ist auch die Möglichkeit der Börsenbetreiber, von ihren Handelsteilnehmern für die exzessive Nutzung der Handelssysteme eine Gebühr zu kassieren.
Mit dem computergestützten Hochfrequenzhandel nutzen Investmentgesellschaften und Hedgefonds Kursunterschiede von Wertpapieren an verschiedenen Börsenplätzen in Sekundenbruchteilen. Die Bundesregierung schreibt dem Hochfrequenzhandel mögliche verstärkende Wirkungen in der Schuldenkrise zu. Er soll auch zu dem drastischen Kurssturz an der New Yorker Börse am 6. Mai 2010 beigetragen haben. Die Opposition hat allerdings bemängelt, die geplanten Regelungen allein reichten nicht aus.
Kontakt zum Autor: andreas.kissler@dowjones.com
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February 25, 2013 12:21 ET (17:21 GMT)
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