28.12.2021 12:08:38
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Klägerin über Entscheidung zur Triage 'erleichtert'
TRIER/KARLSRUHE (dpa-AFX) - Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur sogenannten Triage und zum Schutz von Menschen mit Behinderungen hat sich Klägerin Nancy Poser in Trier "erleichtert" gezeigt. "Wir sind alle erleichtert. Für mich als Juristin war es sehr wichtig gewesen zu wissen, dass man sich auf die Verfassung verlassen kann", sagte die Richterin am Amtsgericht Trier am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. Die 42-Jährige hatte mit acht weiteren Menschen mit Behinderungen und Vorerkrankungen Verfassungsbeschwerde eingelegt.
Freude verspüre sie nach dem Richterspruch nicht. "Freude kann man nicht sagen, denn es geht um Triage. Das ist ein Thema, da kann es keine Freude geben - egal nach welchen Kriterien entschieden wird, es ist immer tragisch", sagte die 42-Jährige, die an einer spinalen Muskelatrophie leidet. Aber eben Erleichterung: "Weil das Grundgesetz Menschen mit Behinderungen schützt und das Verfassungsgericht auch in Anbetracht dieser Krisensituation die Grundrechte von Menschen mit Behinderungen wahrt."
Das Karlsruher Gericht hatte entschieden, der Bundestag müsse "unverzüglich" Vorkehrungen zum Schutz von Menschen mit Behinderungen im Fall einer Triage treffen, also wenn Ärzte entscheiden müssen, wen sie angesichts knapper Ressourcen retten und wen nicht. Bei der Umsetzung habe der Gesetzgeber Spielräume. (Az. 1 BvR 1541/20)
Poser sagte: "Wir hoffen, dass der Gesetzgeber da schnell tätig wird und Regelungen trifft zu unserem Schutz". Triage sei immer tragisch, "aber es ist was anderes, ob dabei auch noch Menschen diskriminiert werden aufgrund ihrer Behinderung", sagte sie. Das Verfassungsgericht habe "hier ganz klar festgestellt, dass der Gesetzgeber seine Schutzpflicht verletzt hat". Poser sitzt im Rollstuhl und lebt mit Assistenz.
Das Wort Triage stammt vom französischen Verb "trier", das "sortieren" oder "aussuchen" bedeutet. Es beschreibt eine Situation, in der Ärzte entscheiden müssen, wen sie retten und wen nicht - zum Beispiel, weil so viele schwerstkranke Corona-Patienten in die Krankenhäuser kommen, dass es nicht genug Intensivbetten gibt./rtt/DP/stw
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