07.11.2018 19:17:41

Keine Verhandlung zu Dieselfahrverboten in Dortmund und Bochum

GELSENKIRCHEN (dpa-AFX) - Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wird in der kommenden Woche nur über mögliche Dieselfahrverbote in Essen und Gelsenkirchen verhandeln. Die Klagen zu den Luftreinhalteplänen für Dortmund und Bochum würden nicht verhandelt, teilte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) am Mittwoch mit. Für diese Verfahren habe die DUH eine Abladung des Gerichts erhalten. Das Verwaltungsgericht wollte ursprünglich am Donnerstag kommender Woche (15.11.) über alle vier Fälle verhandeln.

Hintergrund der Absage ist nach DUH-Angaben die Frage, ob für solche Klagen seit einer Gesetzesänderung im vergangenen Jahr die Verwaltungsgerichte oder das Oberverwaltungsgericht zuständig ist. Eine Entscheidung in dieser Frage stehe noch aus. Die Klagen zu den Luftreinhalteplänen für Essen und Gelsenkirchen habe die DU vor der Gesetzesänderung eingereicht.

Vom Gericht war am Abend keine Bestätigung zu erhalten./hff/DP/tos

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