09.09.2015 16:20:47
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Kein Kartell-Verfahren im Streit zwischen Verlagen und Google
BONN (AFP)--Im Streit zwischen Google und mehreren deutschen Verlagen über die Darstellung von Artikel-Ausschnitten in Suchergebnissen hat sich das Bundeskartellamt für nicht zuständig geklärt. Es werde kein Verfahren eingeleitet, teilte die Behörde am Mittwoch in Bonn mit. Im Kern der Debatte stehe eigentlich nicht das Kartellrecht, sondern die Frage der Reichweite des Leistungsschutzrechts, erklärte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. "Darüber haben vor allem die Zivilgerichte zu entscheiden."
Das zum 1. August 2013 eingeführte Leistungsschutzrecht sieht vor, dass Verlage von Suchmaschinenbetreibern und Nachrichtensammelseiten Geld fordern dürfen, wenn diese Textfragmente oder Texte aus Produkten der jeweiligen Verlagshäuser anzeigen. Unklar ist aber unter anderem, ab welcher Textlänge Vergütungsansprüche bestehen. Die in der VG Media organisierten Verlage, darunter Axel Springer, Dumont, Burda und Funke, hatten sich beim Bundeskartellamt über Google beschwert.
Als Google im vergangenen Sommer ankündigte, Veröffentlichungen bestimmter deutscher Medien würden nicht mehr mit Textausschnitten und kleinen Bildern, sondern nur noch mit Überschrift und Link in den Suchergebnissen angezeigt, lenkten die Verlage allerdings ein und erteilten Google eine Gratiseinwilligung. Sie begründeten dies mit der Marktmacht des Suchmaschinenbetreibers. Auch in dieser Sache beschwerten sie sich aber über Google. Das Kartellamt erklärte nun, ein förmliches Verfahren wegen möglicher Diskriminierung der VG Media werde es nicht einleiten.
DJG/jhe
(END) Dow Jones Newswires
September 09, 2015 09:50 ET (13:50 GMT)- - 09 50 AM EDT 09-09-15
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