27.08.2015 13:03:50

Kartellamt: Online-Vertriebsbeschränkungen von Asics rechtswidrig

   Von Natali Schwab

   FRANKFURT (Dow Jones)--Der Laufschuhhersteller Asics darf den Internethandel seiner Vertragshändler nicht weiter einschränken. Das erklärte das Bundeskartellamt nach Abschluss des Verfahrens wegen wettbewerbsbeschränkender Klauseln im Vertriebssystem von Asics Deutschland. Insbesondere kleinere und mittlere Händler seien so benachteiligt gewesen, erklärte die Behörde.

   "Beim sich dynamisch entwickelnden Internethandel müssen wir darauf achten, den Interessen der Hersteller gerecht zu werden und gleichzeitig Märkte und Chancen zugunsten von Händlern und Verbrauchern offenzuhalten", sagte Kartellamts-Präsident Andreas Mundt. In der Vergangenheit habe Asics seinen Händlern unter anderem verboten, für ihren Onlineauftritt Preisvergleichsmaschinen zu nutzen und Markenzeichen von Asics auf Internetseiten Dritter zu verwenden, um Kunden auf den eigenen Online-Shop zu leiten.

   Nach Auffassung des Bundeskartellamtes diente dieses Verbot vorrangig der Kontrolle des Preiswettbewerbs sowohl im Online-Vertrieb als auch im stationären Vertrieb. Die Ermittlungen zeigten, dass insbesondere kleine und mittlere Händler den damit verbundenen Verlust an Reichweite nicht kompensieren könnten.

   Das Bundeskartellamt kritisiert außerdem, dass den Händlern die Nutzung von Online-Marktplätzen wie eBay oder Amazon in der Vergangenheit pauschal untersagt worden sei.

   Asics Deutschland habe die beanstandeten Vertriebsklauseln inzwischen geändert, so die Behörde. Das Unternehmen kann gegen die erlassene Feststellungsentscheidung Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen.

   Durch die Entscheidung will die Behörde einen Diskussionsprozess zur kartellrechtlichen Beurteilung von Marktplatzverboten und anderen Internetvertriebsbeschränkungen - auch auf europäischer Ebene - anstoßen. Die Wettbewerbsbehörden erhielten zahlreiche Beschwerden von Händlern über die Internet-Vertriebsbedingungen von Markenherstellern. Derzeit führe die Europäische Kommission im Bereich E-Commerce eine Sektoruntersuchung durch. Zudem seien weitere behördliche oder gerichtliche Entscheidungen zu erwarten.

   Es ist nicht die erste Entscheidung dieser Art. Im vergangenen Jahr hatte das Bundeskartellamt sein Verfahren gegen den Sportartikelhersteller adidas eingestellt, nachdem das Unternehmen seine Internet-Vertriebsbedingungen kartellrechtskonform geändert hatte. Auch Adidas verbot den eigenen autorisierten Händlern zunächst, über Online-Marktplätze zu verkaufen und beschränkte die Suchmaschinenwerbung. Die Fälle von Adidas und Asics gelten als Pilotverfahren.

   Kontakt zum Autor: natali.schwab@wsj.com

   DJG/nas/chg

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   August 27, 2015 06:33 ET (10:33 GMT)

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