14.06.2013 19:26:34
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Kapitalregeln für Versicherer: Aufsichtsbehörde empfiehlt Erleichterungen
Über "Solvency II" wird bereits seit Jahren diskutiert. Mit einem Inkrafttreten wurde zuletzt nicht mehr vor dem Jahr 2016 gerechnet. Das Regelwerk soll die Branche widerstandsfähiger gegen Finanzkrisen und andere Katastrophen machen. Dazu sollen die Versicherer künftig für größere Risiken mehr Eigenkapital bereithalten, für kleinere Risiken weniger. Außerdem sollten die Grundlagen der Versicherungsaufsicht damit EU-weit vereinheitlicht werden.
Mit den nun empfohlenen Zusatzregeln kommt die Eiopa teils Forderungen des deutschen Branchenverbands GDV nach. So wird bei der Berechnung der künftig erwarteten Zinsniveaus eine langfristige Durchschnittsrendite von 4,2 Prozent angenommen. Anstelle einer antizyklischen Prämie soll nun allerdings eine Volatilitätsbremse Wertschwankungen bei Kapitalanlagen rechnerisch ausgleichen.
Die anhaltenden Niedrigzinsen bringen vor allem deutsche Lebensversicherer in die Bredouille, weil sie die garantierte Rendite für ihre Kunden immer schwerer erwirtschaften können. Bei Verträgen mit Zinsgarantie gilt: Je länger der jeweilige Vertrag noch läuft, je höher der Garantiezins und je niedriger das allgemeine Zinsniveau, um so größer ist das Risiko für den Versicherer.
Die im Stresstest vorgesehene Übergangsfrist von sieben Jahren will die Eiopa allerdings auf keinen Fall verlängern. So lange soll es ab Inkrafttreten von "Solvency II" höchstens dauern, bis ein Versicherer die Kapitalanforderungen für die eingegangenen Garantieversprechen vollständig erfüllen muss. Die deutschen Versicherer hatten eine Frist von zehn bis zwölf Jahren gefordert. So lange liefen im Schnitt die bestehenden Verträge in der deutschen Lebens- und Rentenversicherung, hatte der GDV angeführt./stw/jha/
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