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15.04.2018 14:53:41

Kanzleramt: Kriterien für Familiennachzug noch offen

BERLIN (dpa-AFX) - Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU) hat sich zurückhaltend über den Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) zum Familiennachzug bestimmter Flüchtlinge geäußert. Zu den von der SPD heftig kritisierten Kriterien für die Gewährung des Familiennachzugs sagte er dem Berliner "Tagesspiegel am Sonntag": "Es ist das gute Recht eines jeden Ministers, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der seinen Vorstellungen entspricht. Ein Gesetzentwurf wird allerdings von der Bundesregierung nur dann verabschiedet, wenn im Kabinett Einigkeit darüber herrscht. Deshalb werden wir über alle möglichen Kriterien des Familiennachzugs offen sprechen." Auch auf mehrfache Nachfrage verweigerte es Braun, sich inhaltlich näher festzulegen.

CDU-Vize Thomas Strobl warnte die Sozialdemokraten davor, sich querzustellen. "Ich erwarte, dass sich auch die SPD an den Koalitionsvertrag hält und den Bundesinnenminister vorbehaltlos und ohne Störgeräusche unterstützt", sagte er der "Augsburger Allgemeinen" (Montag).

Die Koalition hat vereinbart, dass Flüchtlinge mit beschränktem Schutz, darunter viele Syrer, monatlich insgesamt bis zu 1000 Angehörige nochholen können. Nach Seehofers Gesetzentwurf kann der Familiennachzug aber versagt werden, wenn die Angehörigen in Deutschland Sozialleistungen wie Hartz IV beziehen. Für alle, die Angehörige nachholen wollen - nicht nur Flüchtlinge - ist das generell auch bisher schon so; anerkannte Flüchtlinge profitieren aber von einer "privilegierten" Nachzugsregelung, bei der Einkommen und Sprachkenntnisse keine Rolle spielen. Die SPD kritisiert, Seehofer wolle das Monatskontingent auf unter 1000 drücken./and/DP/he

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