28.09.2016 15:26:46

Kabinett billigt Fusionskontrolle für Startups und schließt Fleischlücke

   Von Christian Grimm

   BERLIN (Dow Jones)--Die Bundesregierung hat eine umfassende Reform des Wettbewerb- und Kartellrechts beschlossen. Damit werden Übernahmen in der digitalen Wirtschaft einer strengeren Kontrolle unterworfen. "Die dynamische Entwicklung der digitalisierten Wirtschaft in den letzten Jahren hat uns gezeigt, dass wir einen modernen digitalen Ordnungsrahmen brauchen", erklärte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) dazu am Mittwoch.

   Das Bundeskartellamt soll deshalb künftig bei Übernahmen ab einem Kaufpreis von 400 Millionen Euro eine Überprüfung vornehmen. Durch den Grenzwert, so Gabriel, werde die deutsche Startup-Branche geschützt, die massive Bedenken gegen die Reform vorgebracht hat. Firmenkäufe in der Größenordnung kommen bisher in der Tat hierzulande sehr selten vor.

   Der Kauf des Kurznachrichtendienstes Whatsapp durch Facebook für seinerzeit 19 Milliarden Dollar hatte den Minister aufgeschreckt. Durch die Netzwerkeffekte könnten schnell marktbeherrschende Stellungen entstehen, fürchtet das Wirtschaftsministerium. Auch Whatsapp sei seinerzeit am Umsatz gemessen ein kleines Unternehmen gewesen, erinnerte Gabriel.

   Mit der neunten Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) will die Bundesregierung auch eine Lücke schließen, die der Fleischfabrikant und Präsident des Fußballvereins Schalke 04, Clemens Tönnies, einst ausgenutzt hatte. Nachdem Preisabsprachen 2014 öffentlich wurden, ließ Tönnies Tochterfirmen aus dem Handelsregister löschen und entging somit drohenden Bußgeldern. "Das wollen wir nicht noch einmal zulassen und führen eine Konzernhaftung ein", kündigte der SPD-Chef an.

   Durch die Reform wird es nach dem Willen der Regierung außerdem für Presseverlage möglich, im Bereich des Anzeigenverkaufs miteinander zu kooperieren. Damit soll deren wirtschaftliche Basis im Wandel der Medienlandschaft gestärkt werden. Außerdem wird es laut Gabriel Einzelhändlern verboten, Produkte unter dem Einkaufspreis an die Kunden zu verkaufen. Damit will die Regierung die Erzeuger in der Landwirtschaft vor ruinösen Marktbedingungen schützen.

   Kontakt zum Autor: konjunktur.de@dowjones.com

   DJG/chg/smh

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   September 28, 2016 08:56 ET (12:56 GMT)

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