08.08.2007 12:00:00

Kabinett beschließt Finanzierungsgesetz zum Steinkohle-Ausstieg

BERLIN (AP)--Die Bundesregierung hat am Mittwoch eine weitere Voraussetzung für den Ausstieg aus dem unwirtschaftlichen Steinkohlebergbau im Jahr 2018 geschaffen. Das Kabinett beschloss den Entwurf eines Finanzierungsgesetzes, das die Aufteilung der veranschlagten Kosten von fast 30 Mrd EUR auf den Bund und die Kohleländer Nordrhein-Westfalen und Saarland regelt.

   Auf Drängen der SPD und der Gewerkschaft IG BCE schreibt eine Revisionsklausel vor, dass der Ausstiegsbeschluss 2012 im Lichte der dann herrschenden Marktlage noch einmal überprüft wird. Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Jürgen Rüttgers rechnet dennoch nicht damit, dass dann eine Rückkehr zu dem Energieträger noch möglich ist. Nach dem Erblastenvertrag würde das dazu führen, dass der Bund die Kohleförderung und vor allem die Folgekosten selbst zahlen müsste, gab der CDU-Politiker im rbb-Inforadio zu bedenken: "Das wird keine Bundesregierung schultern können."

   Der IG-BCE-Vorsitzende Hubertus Schmoldt begrüßte in der "Westfälischen Rundschau" den Entwurf des Gesetzes. Es schaffe Planungssicherheit für einen ungewöhnlich langen Zeitraum und sichere rechtsverbindlich die Finanzierung der Steinkohle bis mindestens 2018 sowie die Sozialverträglichkeit. Zugleich sei es wesentliche Voraussetzung für den geplanten Börsengang des so genannten weißen Bereichs der RAG mit Degussa, Steag und Immobilien.

   Das letzte Wort über die Zechenstilllegung sei mit dem Gesetz noch nicht gesprochen, betonte Schmoldt. Er wies darauf hin, dass der Bundestag 2012 die Frage des Auslaufbergbaus erneut prüfen müsse.

   Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Joachim Poß unterstützte den Gesetzentwurf. Dieser setze den Kohlekompromiss korrekt um, sagte Poß. Dieses Ergebnis sei nicht selbstverständlich gewesen angesichts der weit auseinander liegenden Ausgangspositionen. Poß forderte, die Revisionsklausel ernst zu nehmen und nicht als politische Alibiveranstaltung zu begreifen.

   Der Bund und die beiden Kohleländer hatten im Februar das Aus für den hochsubventionierten Steinkohlenbergbau in Deutschland beschlossen, das für die Bergleute sozialverträglich abgefedert werden soll. Auf Grundlage des Steinkohlefinanzierungsgesetzes soll nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums noch in diesem Jahr ein langfristiger Umstrukturierungsplan für den gesamten Zeitraum von 2008 bis 2018 erarbeitet werden.

   Den Ausstieg und den für 2008 geplanten Börsengang der RAG-Bereiche Chemie, Energie und Immobilien abwickeln soll eine Steinkohle-Stiftung unter Vorsitz des früheren BP-Manager Wilhelm Bonse-Geuking. Die Stiftung soll den Erlös des "weißen Bereichs" erhalten und daraus die so genannten Ewigkeitskosten des Bergbaus, Schäden beispielsweise durch Einbrüche von alten Stollen, bestreiten.

   ThyssenKrupp, RWE und E.ON, die zusammen 90% des RAG-Kapitals halten, übertragen ihre Aktienpakete voraussichtlich zum 30. November zu einem symbolischen Kaufpreis von jeweils 1 EUR an die Kohlestiftung. Am Dienstag hatten sie die Unterzeichnung eines entsprechenden Vertrags bekannt gegeben und damit eine weitere Voraussetzung für die Umsetzung des Ausstiegskonzepts geschaffen. Miteigentümer Arcelor Mittal hatte sich bereits im März unwiderruflich zur Abgabe seines RAG-Anteils verpflichtet.

   DJG/kth

   (END) Dow Jones Newswires

   August 08, 2007 05:57 ET (09:57 GMT)

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