Wegen Untreue schuldig |
12.04.2013 21:59:00
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Immofinanz-Urteil: Sechs Jahre für Petrikovics, 4,5 für Schwager
Lediglich Schwager hat bereits heute Rechtsmittel angemeldet, nämlich Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde. Petrikovics und Thornton gaben bei Gericht keine Erklärung ab, auch Staatsanwalt Volkert Sackmann wartet noch. Die Angeklagten und der Staatsanwalt haben nun dafür drei Tage Zeit.
In einer Aussendung teilte Petrikovics später seine Reaktion schriftlich mit: "Angesichts des Prozessverlaufes bin ich überrascht, dass es leider nicht gelungen ist, dem Gericht unsere Argumente und meine Verantwortung ausreichend klar zu machen. Für mich ist das Urteil nicht nachvollziehbar. Aus heutiger Sicht gehe ich davon aus, dass wir deshalb fristgerecht Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung anmelden."
Die Angeklagten hätten ihre Befugnisse, über fremdes Vermögen zu verfügen, wissentlich missbraucht, begründet die Richterin die Schuldsprüche. "Wir haben hier gelernt, dass die wirtschaftliche Betrachtungsweise von der strafrechtlichen abweicht." Das Urteil fiel nach dreieinhalbstündiger Beratung des Schöffengerichts .
"Man hat sich Begünstigungen auszahlen lassen in Höhe von 20 Millionen Euro, ohne dafür eine rechtliche Grundlage zu haben", führte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung aus. "Man hat kein Kapital eingesetzt, und hat sich die Gewinne auszahlen lassen. Oberste Prämisse war: Niemand sollte etwas erfahren." Es habe eine unrechtmäßige Bereicherung von Petrikovics und Schwager gegeben.
Richterin Moravec-Loidolt begründete die Strafe für Ex-Konzernchef Petrikovics mit den Worten: "Petrikovics war der Mastermind", er sei der im Prozess zitierte "Sonnenkönig" gewesen.
Es sei hier um einen "fiktiven Aktienerwerb und fiktiven Aktienverkauf" gegangen, aber um "realiter ausbezahlte Gewinne", so die Richterin weiter. Den Mitarbeitern sei immer wieder das Bild gezeichnet worden, die Bank sei die Letztverantwortliche und würde für allfällige Verluste geradestehen. Es wurde "alles hin und her geschoben im Auftrag von Petrikovics", sagte sie: "Petrikovics hat die Bank und das Leintuch beherrscht." Mit "Leintuch" wurden die einzelnen Tochtergesellschaften bezeichnet - weil es so viele waren, dass sie nur auf einer Fläche so groß wie ein Leintuch dargestellt werden konnten.
In der Urteilsbegründung prangerte die Richterin auch die Treuhandschaft für die Optionsgeschäfte an. Man habe eine Treuhandschaft gewählt, um die Geschäfte zu "verdecken". Niemand in den entscheidungspflichtigen Gremien habe gewusst, dass es sich um Geschäfte von Petrikovics, Norbert Gertner und Helmut Schwager gehandelt habe, da deren Namen gar nicht aufgetaucht seien.
Der mitangeklagt gewesene, aber bereits freigesprochene Treuhänder Ernst Hable hatte die Treuhandschaft ausgeübt. Er kassierte rund 20 Mio. Euro und reichte sie an Petrikovics, Gertner und Schwager weiter.
Die Richterin prangerte auch die Insichgeschäfte im Rahmen der angeklagten Optionsgeschäfte an. Diese Problematik, dass die Angeklagten Petrikovics und Schwager einerseits Organe verschiedener Gesellschaften waren, die verpflichtet wurden, und andererseits auch von den Geschäften direkt profitierten, ziehe sich "wie ein roter Faden" durch das ganze Verfahren.
Der Senat sei überzeugt, dass auch der subjektive Tatbestand der Untreue gegeben sei, so die Richterin. "Ein Verstoß gegen die Vermögensinteressen des Vertretenen begründet nun mal einen Machtmissbrauch." Die geschädigten Gesellschaften seien Tatobjekt. "Auch wenn im Strafrecht immer mehr die wirtschaftliche Betrachtungsweise gesehen wird, muss die Bedeutung und Auslegung dieser wirtschaftlichen Betrachtungsweise dort ein Ende haben, wo das Strafrecht eingreift, bei Befugnismissbrauch und Vermögensnachteil", führte die Richterin aus.
Die am Prozess privatbeteiligten Unternehmen können sich über den Zuspruch von 11,2 Mio. Euro freuen, die Petrikovics und Schwager zahlen müssen. 7 Mio. Euro erhält die frühere Immoeast (sie ist im Frühjahr 2010 in die Immofinanz hineinfusioniert worden) und 4,2 Mio. Euro die Aviso Zeta, die Bad Bank der Constantia Privatbank (CPB), zugesprochen.
Vom Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung (Mafia-Paragraf) wurden Petrikovics und Schwager dagegen freigesprochen. Diesbezüglich habe das Beweisverfahren nicht mit Sicherheit ergeben, dass es regelmäßige Vereinbarungen gegeben habe, so die Richterin. Durch die Aussagen-Entschlagung des mitangeklagten Norbert Gertner habe auch eine wichtige Entscheidungsgrundlage gefehlt.
ggr/gru/sp
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