10.09.2025 11:45:00

ILO-Konvention gegen Gewalt am Arbeitsplatz tritt in Kraft

Das vor einem Jahr auch von Österreich ratifizierte ILO-Abkommen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz tritt am Donnerstag (11. September) in Kraft. In dem Abkommen verpflichten sich die Staaten gegenüber der Internationalen Arbeitsorganisation zu präventiven und wirksamen Maßnahmen. Die österreichische Rechtslage erfüllt bereits die wesentlichen arbeitsrechtlichen Vorgaben des Übereinkommens, insbesondere durch die gesetzliche Fürsorgepflicht der Arbeitgeber.

"Jeder Mensch hat das Recht, ohne Angst zur Arbeit zu gehen - egal ob im Büro, im Krankenhaus oder in der Straßenbahn", sagte Sozial- und Arbeitsministerin Korinna Schumann (SPÖ) laut Mitteilung. "Gewalt und Belästigung dürfen niemals Teil des Arbeitsalltags sein und dürfen niemals ein 'Berufsrisiko' sein, das man einfach so hinnehmen muss."

AK und ÖGB fordern konkrete Maßnahmen

Druck für die Ratifizierung der ILO-Konvention 190 hatten insbesondere Arbeitnehmervertreter gemacht. AK und ÖGB fordern jetzt "rasch konkrete Maßnahmen". Theoretisch weise Österreich einen hohen Schutzstandard am Arbeitsplatz auf, dennoch würden viele Bestimmungen Betroffenen von Gewalt und Belästigung keinen effektiven Schutz bieten, kritisierten ÖGB-Vizepräsidentin Christa Hörmann und Ines Stilling von der AK Wien.

Konkret fordern AK und ÖGB Geldstrafen von mindestens 5.000 Euro für Arbeitgeber im Fall einer Belästigung, wenn der Arbeitgeber kein Präventionskonzept hat. Außerdem fordern sie unter anderem verpflichtende Schulungen für Führungskräfte, erzwingbare Betriebsvereinbarungen zu Frauenförderung und Antidiskriminierung sowie ein Verbandsklagerecht bei Diskriminierung zur Entlastung von Einzelpersonen. Die Gewerkschaft vida verweist darauf, dass etwa in der Wiener Gastronomie jede vierte Beschäftigte bereits am Arbeitsplatz sexuell belästigt worden sei.

ivn/hel

WEB http://www.ilo.org

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