28.09.2014 19:12:58
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Illegale Telefonüberwachung an US-Militärstandorten in Deutschland
Auf Bitten der deutschen Fakultät am George-C.-Marshall-Center hatte der Rechtsberater des Inspekteurs der Streitkräftebasis den Vorgang überprüft und darüber dem zuständigen Staatssekretär im Bundesverteidigungsministerium berichtet. Die Abhörpraxis der Amerikaner verstoße gegen das Grundgesetz, gegen das Strafgesetzbuch und sei auch vom Nato-Truppenstatut keineswegs gedeckt. Auf Anfrage von NDR, WDR und SZ bestätigte das Verteidigungsministerium den Vorgang und die Einschätzung, dass man das Abhören von deutschen Mitarbeitern des George-C.-Marshall-Centers für rechtswidrig halte. Das Auswärtige Amt habe einen US-Verbindungsoffizier einbestellt und aufgefordert, "die rechtswidrige Praxis abzustellen". Seit dem 1. Februar 2007 würden die Deutschen am George-C.-Marshall-Center nicht mehr abgehört, habe die US-Armee zugesichert.
Unklar ist, wie die Abhörvorschrift an den anderen etwa 40 amerikanischen Militärstandorten in Deutschland umgesetzt wird, wo auch Tausende deutsche Zivilangestellte beschäftigt sind. Laut einem ehemaligen NSA-Mitarbeiter gilt die Vorschrift zum "Communication Security Monitoring" für alle Stützpunkte weltweit, auch für Deutschland. Darauf weisen auch Schulungsunterlagen des US-Militärs hin, in denen unter anderem vom Abhören Deutscher die Rede ist. Pentagon und NSA wollten sich zu Details nicht äußern. Das Bundesverteidigungsministerium und das Auswärtige Amt teilten mit, dass man dazu keine Erkenntnisse habe.
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