25.04.2013 18:14:58
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Holzenkamp/ Rief: Kommunen können Tierhaltung künftig besser steuern
"Wir haben heute einen guten Kompromiss zwischen den Ansprüchen unse-rer Tierhalter nach Weiterentwicklung ihrer Betriebe und dem Wunsch der Kommunen nach einer besseren Steuerungsmöglichkeit für große gewerbli-che Stallanlagen beschlossen.
Dafür schränken wir das gewerbliche Stallbauprivileg in Paragraph 35 Absatz 1. 4 im Baugesetzbuch ein. Künftig benötigen größere gewerbliche Ställe eine Baugenehmigung der Kommunen. Damit kann vor Ort entschieden werden, ob und in welchem Umfang solche Anlagen künftig gebaut werden.
Dass die Novelle des Baugesetzbuches fundiert und sorgfältig ausgearbeitet ist, zeigt sich allein daran, dass die Opposition - bis auf die Grünen - unseren Vorschlägen zugestimmt hat.
Wie üblich sind die Forderungen der Grünen zum Baugesetzbuch wenig durchdacht und einmal mehr ideologisch motiviert. So sollen zum Beispiel nach deren Vorstellung alle Landwirte gezwungen werden, das Futter für die Tierhaltung auf dem eigenen Acker anzubauen. Das stellt einen tiefen Eingriff in das Eigentumsrecht der Bauernfamilien dar und würde gerade für kleine, flächenarme landwirtschaftliche Betriebe Probleme nach sich ziehen.
Weiterhin schützen wir im Baugesetzbuch wertvolle landwirtschaftliche Flächen. Diese werden immer noch zu häufig für Siedlungsprojekte versiegelt. Sie gehen damit dauerhaft der Landwirtschaft verloren. Deshalb müssen die Kommunen jetzt in ihrer Bauleitplanung noch mehr Rücksicht auf agrarstrukturelle Belange nehmen. Es gilt: Innenentwicklung geht vor Außenentwicklung.
Und schließlich leisten wir mit der Flexibilisierung des Biogasanlageneinsatzes einen Beitrag zur Energiewende: Biogasanlagen dürfen künftig dann Energie produzieren, wenn sie gebraucht wird. Einzige Voraussetzung: Die Jahresgesamtmenge darf auch weiterhin nicht überschritten werden."
Hintergrund: "Privilegierung im Außenbereich" Die landwirtschaftliche und die gewerbliche Tierhaltung unterliegen im Außenbereich einer bauplanungsrechtlichen Privilegierung. Eine gewerbliche Tierhaltung liegt dann vor, wenn der Betrieb nicht über genügend landwirtschaftliche Fläche verfügt und nicht mindestens 50 Prozent des Futters auf den eigenen Flächen erwirtschaften kann. Insbesondere kleinere, flächenarme landwirtschaftliche Betriebe nutzen die gewerbliche Privilegierung, um mit ihrer Tierhaltung ein auskömmliches Familieneinkommen zu erwirtschaften.
Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2
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