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30.08.2011 10:27:00

Haftpflicht mit Weitblick / Forderungsausfall: Sicherheit, wenn der Schadenverursacher nicht zahlen kann (mit Bild)

Köln (ots) -

- Querverweis: Bildmaterial ist abrufbar unter http://www.presseportal.de/galerie.htx?type=obs -

Ein Unglück kommt selten allein. Wer einen Schaden durch einen Dritten zu beklagen hat, muss hoffen, dass der Verursacher umfassend versichert ist. Anderenfalls kann sich der Schadenausgleich - besonders bei größeren Schäden - schwierig gestalten. Denn was viele nicht wissen: Besitzt der Verursacher weder eine Haftpflichtversicherung noch ausreichendes Privatvermögen, geht der Geschädigte leer aus. AXA empfiehlt deshalb, bei der eigenen Haftpflichtversicherung auf eine sogenannte Forderungsausfalldeckung zu achten.

Schäden, die man anderen zufügt, übernimmt in der Regel die Haftpflichtversicherung. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. besitzen jedoch 30 Prozent der deutschen Haushalte keine solche Versicherung. In diesem Fall haftet der Schadenverursacher mit seinem gesamten Privatvermögen. Bei einem Rotweinfleck auf der Tischdecke hält sich der Betrag noch in Grenzen. Handelt es sich jedoch um einen Unfall mit Personenschaden, kann das für den Verursacher schnell den finanziellen Ruin bedeuten. Der Geschädigte aber muss im schlimmsten Fall nicht nur mit den Unfallfolgen leben, sondern auch die Kosten zum Großteil selbst tragen.

Haftpflichtversicherung inklusive Forderungsausfalldeckung

Die Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Sie umfasst Personen-, Sach- sowie gegebenenfalls auch Vermögensschäden. Experten empfehlen eine Versicherungssumme von mindestens fünf Millionen Euro. René Conrad, Experte für Haftpflichtversicherungen bei AXA: "Moderne Verträge beinhalten zudem eine sogenannte Forderungsausfalldeckung. Sie springt ein, wenn der Schadenverursacher keine eigene Haftpflichtversicherung hat und die finanziellen Mittel nicht aufbringen kann, um den Schaden zu begleichen." AXA zum Beispiel übernimmt den entstandenen Eigenschaden bis zur maximalen Versicherungssumme von zehn Millionen Euro, so als wäre der Verursacher selbst dort versichert - und das ohne Mehrbeitrag. Conrad: "Besonders bei älteren Versicherungen lohnt sich ein Blick in die eigenen Unterlagen. Denn häufig sind heute umfassendere Leistungen zum gleichen Beitrag zu haben."

Bildmaterial zur Pressemitteilung können Journalisten kostenfrei herunterladen unter www.AXA.de/Bildmaterial_Haftpflicht Abdruck honorarfrei bei Quellenangabe "AXA".

Originaltext: AXA Konzern AG Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/53273 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_53273.rss2 ISIN: DE0008410002

Pressekontakt: Jessica Voß Tel.: 0 22 1 / 1 48 - 3 13 74 Fax: 0 22 1 / 1 48 - 3 00 44 E-Mail: jessica.voss@axa.de Internet: www.AXA.de/presse

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