23.11.2018 11:25:43

Grüne fordern Antworten von Scholz zu "Cum-Fake"-Skandal

BERLIN (Dow Jones)--Die Grünen haben nach den Medienberichten über betrügerische "Cum-Fake-Deals" mit nicht vorhandenen Aktien ein "Überprüfungsdefizit" in der deutschen Steuerverwaltung beklagt und Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) dazu aufgefordert, künftig einen Überblick über die Erstattungen von Kapitelertragsteuern sicherzustellen. "Es ist symptomatisch für diese Bundesregierung, dass sie ein massives Umsetzungsproblem hat", sagte Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter bei einer Pressekonferenz. "Deshalb: Handeln Sie endlich, Herr Scholz!".

Grünen-Finanzexperte Gerhard Schick hat für die Sitzung des Bundestags-Finanzausschusses am Mittwoch einen Fragenkatalog an das Finanzministerium gerichtet. Unter anderem will er wissen, warum die Bankenaufsicht nicht der Frage nachgegangen sei, welche Geschäfte hinter dem Settlement der Deutschen Bank mit der US-Börsenaufsicht SEC standen, und warum das Bundeszentralamt für Steuern die Höhe der Erstattungen bei American Depositary Receipts nicht wisse. Eine Antwort von Scholz selbst auf die Fragen erwartete Schick für die nachfolgende Ausschusssitzung am 12. Dezember, für die der Finanzminister seine Teilnahme zugesagt habe.

Recherchen von WDR und Süddeutscher Zeitung hatten einen neuen Trick aufgedeckt, mit dem Banker, Aktienhändler und Investoren angeblich Millionen an Steuergeldern ergaunert haben. Demnach geht es um Geschäfte mit American Depositary Receipts (ADR), also Papiere, die von Banken ausgestellt und in den USA stellvertretend für ausländische Aktien gehandelt werden. Eigentlich müsste jedem ADR-Papier eine echte Aktie zugrunde liegen, doch offenbar seien Millionen von ADR-Papieren herausgegeben worden, bei denen das nicht der Fall gewesen sei. Mit diesen Scheinpapieren sollen sich die Akteure demnach außerhalb der USA Steuererstattungen gesichert haben.

Das Finanzministerium hat dazu bereits erklärt, die Recherchen der Medien wiesen "auf einen ernsten Vorgang hin". Das Ministerium "geht diesen Vorwürfen mit Hochdruck nach und arbeitet dabei eng mit dem Bundeszentralamt für Steuern, das für die Erstattung von Kapitalertragsteuern zuständig ist, sowie mit den zuständigen Stellen der Bundesländer zusammen". Zugleich prüfe das Ministerium, "inwieweit die bestehenden Verfahren verbessert werden müssen, um Steuerhinterziehung weiter zu erschweren".

Steuerbescheinigungen dürften ausschließlich für ADR ausgestellt werden, die sich tatsächlich im Depot des jeweiligen Instituts befänden und für die die Kapitalertragsteuer auf die dem ADR zugrundeliegende Aktie abgeführt worden sei. Für so genannte "pre-ADRs" sei die Ausstellung einer Steuerbescheinigung unzulässig, denn diese seien nicht mit Aktien unterlegt. Sollten entsprechende Bescheinigungen dennoch beantragt und ausgestellt worden sein, liege "ein klarer Gesetzesverstoß vor".

(Mitarbeit: Stefan Lange)

Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com

DJG/ank/cbr

(END) Dow Jones Newswires

November 23, 2018 05:25 ET (10:25 GMT)

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