08.09.2020 17:44:00

Grasser-Prozess - Zeuge widerspricht Meischberger: Verkauf war klar

Am Nachmittag des 155. Tages im Grasser-Prozess hat heute ein Zeuge dem angeklagten Lobbyisten Walter Meischberger über weite Strecken widersprochen. Es geht um die Villa von Meischberger, die er an eine Gesellschaft verkaufte, die diese dann weiterverkaufte, nachdem er seine Schulden nicht zurückzahlen konnte. Dass ein Verkauf nie geplant war, wie Meischberger behauptet, stimme nicht, so Rechtsanwalt Helmut Sch. im Zeugenstand.

Anwalt Sch. war Geschäftsführer der Erwerbsgesellschaft der Villa und Treuhänder für den Unternehmer S., der Meischberger eine Million Euro gab, damit dieser seine Steuerschuld für die Buwog-Provision begleichen konnte. Der Unternehmer S. habe Meischberger klar kommuniziert, was passiere, wenn er die Verbindlichkeiten nicht begleiche: "Dann verkauf ich die Hüttn", habe S. Meischberger unmissverständlich wissen lassen, betonte der Zeuge heute. Meischberger widersprach, er habe diesen Ausspruch von S. erstmalig am Bezirksgericht Döbling in einem späteren Rechtsstreit um die Villa gehört.

Meischberger habe das Geld gebraucht, um durch die Begleichung seiner Finanzschuld Straffreiheit zu erlangen, schilderte der Zeuge. Und der Unternehmer S. sei nur bereit gewesen, Meischberger eine Million zu geben, wenn dieser dafür sein Haus an eine Gesellschaft verkaufe. Sollte Meischberger die Million nicht zurückzahlen können, werde das Haus von der Erwerbsgesellschaft verkauft. Meischberger habe dem zugestimmt, obwohl dadurch Kosten für die Gesellschaft, die Treuhandschaft und Abgaben entstanden. Der Vorteil für den Geldgeber S. sei gewesen, dass dieser - falls Meischberger die Million nicht zurückzahlen könne - das Haus in Döbling ohne Zwangsversteigerung verkaufen habe können.

Anwalt Sch. schilderte Richterin Marion Hohenecker, wie aus einer guten Freundschaft zwischen Meischberger und dem vorherigen Zeugen des heutigen Tages, dem Werber S., ein Jahr nach dessen finanzieller Hilfe eine offene Feindschaft wurde und keine einvernehmliche Lösung für die weitere Vorgangsweise bei der Villa mehr gefunden werden konnte. Das könne auch mit einem gescheiterten Medienprojekt der beiden zusammenhängen.

Zur Erinnerung: Meischberger brauchte den Erlös aus seinem Hausverkauf, um eine millionenschwere Steuernachzahlung aus der Provision für die Privatisierung der Buwog zu zahlen, denn sein Vermögen lag in Liechtenstein und war dort von der österreichischen Justiz gesperrt worden. Meischberger will das Haus aber nicht wirklich verkauft haben, er sei weiterhin "außergrundbücherlicher Eigentümer", wie er mehrmals in der Vergangenheit betonte. Dem widersprachen heute beide Zeugen.

Meischberger fühle sich nach wie vor als Eigentümer der Liegenschaft, sagte dessen Anwalt heute, weil er habe ja die Liegenschaft nur als Pfand gegeben. Der Zeuge konterte, er könne nichts für die falsche Gefühlswelt des Herrn Meischberger.

Wobei Meischberger zum Schluss der Zeugeneinvernahme des Werbers S. emotional wurde und das Mikrofon auf den Tisch vor ihm knallte. Dies veranlasste Richterin Marion Hohenecker wiederum zur Aufforderung an den Angeklagten, Bundeseigentum pfleglich zu behandeln.

Widersprüche gab es heute auch dazu, woher das Geld kam, das Meischberger selbst einbrachte. Meischberger betonte, die 230.000 Euro habe er von Tiroler Freunden bekommen, denen er dafür seine Kunstwerke wie Bilder etc. versprochen habe. Er habe aber die Kunstwerke noch jahrelang weiter besessen, mit Schildchen der jeweiligen Freunde darauf - woraufhin der Zeuge Sch. meinte, er höre das zum ersten Mal. Auch Richterin Hohenecker war überrascht. Weitere 400.000 Euro seien von einem vermögenden Schweizer Freund Meischbergers gekommen. Und 1,3 Millionen Euro für seine Steuerschuld habe er vom - nun mitangeklagten - Immobilienunternehmer Ernst Plech bekommen, mit dem er die Immobilieninvestmentvereinbarung aufgelöst habe, sagte Meischberger.

(Schluss) stf/gru/tsk

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