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16.05.2019 11:16:00

Grasser-Prozess - Zeuge Traumüller: Verkauf "super dokumentiert"

Der ehemalige Kabinettschef von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, Heinrich Traumüller, hat heute als Zeuge im Korruptionsprozess rund um die Privatisierung der Bundeswohnungen einmal mehr betont, dass der Verkauf korrekt abgelaufen sei. Dass die Protokollierung verbesserungsfähig war, bestritt er heute vor Richterin Marion Hohenecker, vielmehr sei alles "super dokumentiert".

Dass es bei der entscheidenden Sitzung am 7. Juni 2004, bei der eine zweite Runde im Bieterverfahren für den Verkauf der Buwog und anderer Wohnbaugesellschaften beschlossen wurde, kein Protokoll gab, bestätigte er bei seinem mittlerweile vierten Zeugenauftritt im Wiener Straflandesgericht. Allerdings habe es sich dabei um keine Sitzung der Auswahlkommission für die Bundeswohnungen gehandelt. Eine Sitzung einer Kommission gemäß Bundesministeriengesetz sei es aber schon gewesen, so der spätere Vorstand der Finanzmarktaufsicht (FMA).

Eine Frage, die auch am heutigen 96. Tag des Grasser-Prozesses noch offen ist: Wer war bei der Sitzung am 7. Juni dabei? Da es kein Protokoll gibt, muss sich das Gericht auf Zeugenaussagen stützen. Hier gab es auch heute von Traumüller widersprüchliche Aussagen zu bisherigen Angaben anderer Zeugen. Während Traumüller etwa auch eine Frau bei dem Treffen als Teilnehmerin angab, hatte diese als Zeugin klar eine Anwesenheit dementiert, sie habe damals gar nicht im Ministerium gearbeitet. Klar ist bisher, dass die Runde eine große war - größer als das die Berater von Lehman Brothers, die die Privatisierung begleiteten, aus Geheimhaltungsgründen gerne gehabt hätten. Und dass Personen anwesend waren, die weder der Auswahlkommission angehörten noch ein Stimmrecht hatten - wie zum Beispiel Grasser, der im Endeffekt entschied, dass es ein zweites Bieterverfahren gibt.

Für fünf Angeklagte dauerte der heutige Prozesstag nur sehr kurz. Sie durften vorläufig wieder nach Hause gehen, nachdem Traumüller einige Fragen zur ebenfalls angeklagten Einmietung der Finanzbehörden in den Linzer Terminal Tower beantwortet hat. Nicht behandelt werden seit Monaten auch die weiteren Anklagepunkte - die teilstaatliche Telekom Austria als "Bankomat" für ÖVP, SPÖ und FPÖ sowie der Verkauf der Villa des Zweitangeklagten Walter Meischberger, im Zuge dessen zivilrechtlicher Aufarbeitung Meischberger die Unwahrheit gesagt haben soll.

Meischberger, Grasser und fast alle andern Angeklagten haben sich in sämtlichen Anklagepunkten nicht schuldig bekannt, lediglich der Drittangeklagte Peter Hochegger hat in der Causa Buwog ein Teilgeständnis abgelegt. Ein Ende des Prozesses ist nicht in Sicht, Termine sind bis in den Herbst bereits anberaumt.

(Schluss) stf/gru/itz

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