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10.12.2019 16:52:00

Grasser-Prozess - Zeuge: Hätte keine Geschäfte mit Grasser gemacht

Im Grasser-Prozess hat am Dienstagnachmittag ein Zeuge harsche Kritik am angeklagten Schweizer Vermögensverwalter Norbert Wicki geübt. Dieser versuche, anderen dafür die Schuld in die Schuhe zu schieben, dass er falsche Angaben zu Berechtigten rund um das Konto der Offshore-Gesellschaft Mandarin bei der Raiffeisenbank Liechtenstein gemacht habe.

"Das hat er schon selbst verbockt, das mit dem Konto", so der Zeuge, der via Videokonferenz aus Vaduz im Wiener Straflandesgericht zugeschaltet war. Schließlich habe Wicki ursprünglich angegeben, dass die Mittel auf dem Konto von einer Erbschaft seiner Mutter stammen würden - erst später habe er offengelegt, dass die Gelder aus anderen Quellen stammten. "Dann ist das Kind in den Brunnen gefallen", meinte der Zeuge.

Dass seiner Bank, der Raiffeisenbank Liechtenstein, Fehler bei der Kontoeröffnung passiert sind und/oder die Compliance des Finanzinstitutes nicht richtig funktioniert hat, wie von Wicki in einem Aktenvermerk notiert, bestritt der Zeuge und Bankdirektor Ludwig R.. Im übrigen hätte man rund um das Konto Mandarin gar keine Geschäfte gemacht, wenn man gewusst hätte, dass hier auch der damalige Finanzminister Karl-Heinz Grasser mitinvolviert war. "Ganz sicher nicht", so der Zeuge, der dies mit weit höherem Arbeitsaufwand bei politisch exponierten Personen argumentierte. "Man macht sich das Leben ja nicht unnötig schwer."

Der fünfte und für heute letzte Zeuge Christoph H., ebenfalls von der Raiffeisenbank Liechtenstein, konnte sich nur an eine Besprechung im Jahr 2012 mit anderen Bankkollegen und Wicki erinnern. Damals - also nach der Kontensperre und der Geldwäscheverdachtsmeldung der Bank zum Mandarin-Konto - habe man reihum verschiedene Vermögensverwalter besucht. Dass es damals seitens der Raiffeisenbank-Vertreter Wicki gegenüber zu einer Entschuldigung gekommen wäre, wie Wicki in einem Aktenvermerk nach dieser Besprechung angab, daran könne er sich nicht erinnern, so der Zeuge. Man sei auch nicht mit einer "Entschuldigungsabsicht" hingefahren.

(Schluss) stf/gru/tsk

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