11.01.2018 10:24:00
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Grasser-Prozess - Zehnter Verhandlungstag heute abgesagt
Ohne die Absage wäre um 9:30 Uhr im Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Straflandesgerichtes einmal mehr der einzige Teilgeständige, der viertangeklagte Ex-Lobbyist Peter Hochegger, von den Verteidigern der Angeklagten schwer unter Beschuss genommen worden. Am Wort wäre heute als Erster der Verteidiger des Zweitangeklagten Ex-FPÖ-Spitzenpolitikers Walter Meischberger.
Wie am gestrigen Verhandlungstag bekannt wurde, soll Meischberger am 15. Dezember im Gerichtssaal, als durchgesickert war, dass Hochegger möglicherweise ein Geständnis ablegt, zu diesem gesagt haben: "Peter, das kannst du nicht machen, wo wir jetzt so gut liegen". Replik von Hochegger, der sich nach einer abgesessenen Haft in einer anderen Korruptionscausa vor dem Richtersenat geläutert gibt: "Es gibt kein 'Wir'. Jeder ist für seine Vergangenheit selbst verantwortlich."
Ob Meischberger wirklich diesen Satz gesagt hat, wird er in seiner, noch ausstehenden Vernehmung, wohl darlegen müssen. Beobachtet wurde, dass Meischberger vor dem Eröffnungsplädoyer von Hocheggers Verteidiger zu seinem ehemaligen Freund Hochegger hingegangen ist und diesen angesprochen hat.
Meischberger wird, ebenso wie Hochegger, von einem Pflichtverteidiger vertreten. Nicht so ist das bei Grasser, der gleich zwei bekannte Rechtsanwälte zur Seite hat. Einer davon, Manfred Ainedter, musste sich gestern eine strenge Rüge von Richterin Hohenecker anhören, da er zuvor Schöffen auf deren Privatleben angesprochen hatte, was diese umgehend der Richterin meldeten. Ainedter sah in seinem "Small Talk" nichts Verwerfliches, Poster in Internetforen der heimischen Medien sahen sich hingegen an den Spruch am Fußballplatz "Schiri, wir wissen wo dein Auto steht ..." erinnert.
Derzeit geht das Straflandesgericht von einer planmäßigen Fortsetzung des Prozesses am Mittwoch, den 17. Jänner, aus. Am Tag darauf soll weiterverhandelt werden, wie auch in der Woche darauf. Bis auf Hochegger haben sich bisher alle Angeklagten "nicht schuldig" bekannt.
Der Beisitzende Richter ist nicht der erste Krankheitsfall im Grasser-Prozess: Dienstag und Mittwoch dieser Woche fehlte der angeklagte Schweizer Vermögensberater Norbert Wicki wegen einer Erkrankung. Eigentlich müssen alle Angeklagten die ganze Zeit beim Prozess anwesend sein. Er hatte aber schriftlich darauf verzichtet, seine Abwesenheit als Nichtigkeitsgrund geltend zu machen, daher konnte der Prozess auch ohne Wicki fortgesetzt werden. Sein Verteidiger Herbert Eichenseder verfolgte im Gerichtssaal den Prozess.
(Schluss) stf/gru
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