20.12.2017 11:09:00

Grasser-Prozess - Wicki-Anwalt: Geld kam von Grassers Schwiegermutter

Der Anwalt des Letztangeklagten Schweizer Vermögensverwalters Norbert Wicki hat heute bei seinem Plädoyer im Grasser-Prozess erklärt, sein Mandant werde sich nicht schuldig bekennen. Die 500.000 Euro, die Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/ÖVP) in bar eingezahlt und für eine Investition in einen Hypo-Genussschein verwendete, seien von Grassers Schwiegermutter gekommen, sagte er.

Wicki ist wegen Geldwäsche, Beweismittelfälschung und versuchter Begünstigung angeklagt. Sein Mandant verstehe nicht, warum er auf einer österreichischen Anklagebank sitze, erläuterte Eichenseder und zitierte aus einem E-Mail seines Mandanten: "Ich frag mich nur allen Ernstes was ich damit zu tun habe, ich bin weder Österreicher noch Politiker, noch sonst wie verfilzt, warum soll ich in Sippenhaft mit Grasser und Co. kommen?"

Wicki sei Steuer- und Vermögensberater in der Schweiz und habe über 20 Jahre lang Fiona (aus der Industriellenfamilie Swarovski, Anm.) als gute Klientin gehabt - "und jetzt nimmt das Unheil seinen Lauf, Fiona heiratet Karl-Heinz, und Fiona stellt irgendwann dem Wicki den Karl-Heinz vor" - schilderte der Anwalt.

Im Rahmen der angeklagten Geldwäsche gehe es um die 500.000 Euro "von der Schwiegermutter", so der Anwalt. Wicki habe schon in seinen Einvernahmen gesagt, er habe die Originalunterlagen, die die Herkunft der Gelder von der Schwiegermutter nachweisen, er könne es zwar aus standesrechtlichen Gründen nicht vorlegen, aber bitte um eine Hausdurchsuchung. "Holt's euch diese Urkunden, die sind heute noch da". Für den Verteidiger ist das Vorgehen der Staatsanwaltschaft unverständlich.

Zu einem Treffen am 3. Dezember 2009 in Zürich mit Wicki, Grasser und dem mitangeklagten Anwalt Gerald Toifl gebe es zwei Schweizer Steuerberater, die als Zeugen befragt werden könnten und Wickis Angaben bestätigen könnten, die zwei seien aber nicht einvernommen worden, klagte Eichenseder. Er habe Einspruch gegen die Anklageschrift erhoben und betreffend einer Passage in der Anklageschrift recht bekommen. Das Oberlandesgericht Wien habe erklärt, die Passage in der Anklageschrift sei bloße Spekulation der Staatsanwaltschaft. "So kann man nicht arbeiten", empörte sich Eichenseder.

Wicki habe seine Existenz verloren und keinen Euro verdient, seine Konten seien gesperrt worden, klagte der Anwalt. Er sei unschuldig, und er werde wohl nicht ins Gefangenenhaus kommen sondern ins Irrenhaus.

(Schluss) gru/stf/tsk

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