10.01.2018 17:47:00
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Grasser-Prozess - Von Ainedter-Rüge, Hickhack bis Hochegger-Läuterung
Der Anwalt habe die Schöffen (Laienrichter) angesprochen und ihnen zu verstehen gegeben, dass man über ihr Privatleben recherchiert habe, kritisierte die Richterin. Ainedter meinte, es sei "nur Smalltalk" gewesen. Die beiden Schöffen und zwei Ersatzschöffen gaben laut Richterin zum gestrigen Verhandlungstag zu Protokoll, dass Ainedter sie in einer Pause angesprochen habe. Obwohl sie ein Gespräch mit ihm ablehnten mit dem Verweis darauf, dass das nicht erlaubt sei, habe Ainedter weiter mit ihnen reden wollen und ihre familiäre Freizeitgestaltung und berufliche Vergangenheit erwähnt. "Herr Doktor, Sie wissen aus ihrer langjährigen Erfahrung, dass das nicht geht", so die Richterin.
Die Befragung von Hochegger durch die Grasser-Anwälte begann dann mit scharfen Wortwechseln zwischen den Anwälten und der Staatsanwaltschaft. Richterin Marion Hohenecker musste lautstark durchgreifen: "Es geht hier nur um Zahlen, Daten und Fakten", rief sie im Gerichtssaal den Streithähnen zu. Staatsanwalt Alexander Marchart kritisierte die Frageart der Grasser-Anwälte scharf, denn der Angeklagte dürfe nur zu Fakten und Beweismitteln befragt werden. Weiters ergab sich ein Diskurs zwischen Wess und Marchart, ob die Anklage in der Präsentation richtig wiedergegeben worden sei. Dann verglich die Richterin eine zitierte Passage aus der Anklageschrift in der Powerpoint-Präsentation der Grasser-Anwälte mit der Originalstelle und stellte Unterschiede fest.
Für Interesse bei Prozessbeobachtern sorgten Aussagen von Hochegger zum Tag, als sein Anwalt am 15. Dezember 2017 sein Teilgeständnis ankündigte. Kurz davor sei der Mitangeklagte Walter Meischberger auf ihn zugekommen und habe gemeint: "Peter, das kannst du nicht machen, wo wir jetzt so gut liegen". "Es gibt kein 'Wir'. Jeder ist für seine Vergangenheit selbst verantwortlich", habe er darauf entgegnet, sagte Hochegger.
Hochegger schilderte auch die Tage im Herbst 2009, als erstmals in den Medien von der Buwog-Millionenprovision berichtet worden war. Er habe sich sofort mit Meischberger abgesprochen, dieser habe ihn zunächst gefragt, ob er nicht alleine Selbstanzeige bei der Finanz über den gesamten Betrag machen könne. Dafür hätte Meischberger aber Hochegger den gesamten der Finanz ausstehenden Betrag geben müssen, nämlich 8 Mio. Euro - wozu Meischberger damals aber nicht in der Lage war, so Hochegger. Seine Selbstanzeige bei der Finanz - die Provision war in Österreich nicht versteuert worden - habe er dann zeitlich abgestimmt mit Meischbergers Selbstanzeige abgegeben.
"Alle wollen khg aufhängen, ich bin nicht das Haupttarget (Hauptziel, Anm.)", schrieb Hochegger damals in einem E-Mail, die im Gerichtssaal gezeigt wurde. Weiters schrieb er in einem E-Mail: "Es geht vor allem darum die Partnerschaft mit meischi offenzulegen, dies ist für mich wichtig weil sich viele Journalisten die Frage stellen, war khg dabei, diese Frage muss dann Walter beantworten."
Am Nachmittag hatten sich die Grasser-Anwälte warm geredet und versuchten mit zahlreichen Fragen und Beweismitteln die "Läuterung" von Hochegger ab dem Jahr 2009 zu erschüttern und ihm Falschaussagen nachzuweisen. Ein Magazin-Interview aus dem Jahr 2011, seine geplante Schadenersatzklage im Frühjahr 2014, ein Brief seines Anwalts im Herbst 2016 würden seine Läuterung nicht glaubwürdig erscheinen lassen, so die Grasser-Anwälte. "Wir haben massive Zweifel, dass Sie vollständig geläutert sind", sagte Grasser-Anwalt Wess. "Ihre Schlussfolgerung ist falsch", entgegnete Hochegger.
Als einen von vielen Angriffspunkten wählten die Grasser-Anwälte das Treffen von Hochegger mit jenem Bankberater aus, der ihm 2005 die Mitbeteiligung von Grasser an den Buwog-Provisionszahlungen mitgeteilt haben soll. Auf einem Zettel sollen die Konten und die dazugehörigen Berechtigten - neben den Mitangeklagten Walter Meischberger und Karl Plech eben auch Grasser - gestanden haben. Darunter auch das Konto "Natalie", das Meischberger zugeordnet wird. Das sei laut einer von Wess vorgelegten Kontoeröffnung aber nicht möglich, weil dieses Konto erst nach dem angeblichen Treffen Ende 2005 eröffnet worden sei. Hochegger blieb allerdings bei seiner bisherigen Verantwortung, gestand aber ein, dass das Treffen später stattgefunden haben könnte. "Als es um die Verteilung des Geldes gegangen ist, hat es so stattgefunden", betonte Hochegger.
Der Strafprozess wird morgen, Donnerstag, um 9.30 Uhr fortgesetzt. Hochegger wird weiter befragt werden. Beginnen wird Meischberger-Anwalt Jörg Zarbl.
(Schluss) cri/ggr/phs/ln
ISIN AT00BUWOG001 AT0000609607 WEB http://www.buwog.at http://www.porr-group.com
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