14.12.2017 17:36:00
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Grasser-Prozess - Verteidigung im wilden Ritt durch die Causen
Nachdem gestern die Korruptionsstaatsanwaltschaft von "Geld, Gier und Geheimnissen" als roter Faden in der Anklage zum Verkauf der Buwog und der Einmietung von Finanzbehörden in den Linzer Terminal Tower sprach, drehte Wess heute den Spieß um und kündigte an "Zeugen, Daten und Fakten" zu präsentieren. Vor allem zu Beginn seines Plädoyers strapazierte Wess aber eher die Nerven der Anwesenden mit ausführlichen Bemerkungen zu Causen, die vom Oberlandesgericht Wien aufgehoben oder zu Ermittlungen zurückverwiesen wurden - also gar nicht angeklagt sind.
Der laut Anklage "gemeinschaftliche Tatplan" von Grasser und seinen ehemaligen Freunden Walter Meischberger, Peter Hochegger und Ernst Karl Plech, sich in Grassers Amtszeit bei Privatisierungen und anderen Amtshandlungen des Finanzministers zu bereichern, wurde von Wess wortreich zurückgewiesen. Hintergrund dazu: Willibald Berner, damals Kabinettschef von Verkehrsminister Michael Schmid (FPÖ), hatte ausgesagt, er sei von Hochegger informiert worden, dass ein kleiner Kreis von Persönlichkeiten der FPÖ - einerseits um Grasser, andererseits um den damaligen FPÖ-Chef und Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider - sich bei diversen Privatisierungsprojekten bereichern wolle.
Dass die Immofinanz im Bieterverfahren um die Bundeswohnungen (Buwog u.a.) nur um eine Million mehr geboten hat als der Zweite, die Ca Immo, ist laut Wess leicht zu erklären, denn schließlich habe laut Zeugenaussage "die halbe Stadt" gewusst wie hoch das Angebot der Ca Immo sein könne, nämlich 960 Mio. Euro. Dies konterte der Anwalt der CA Immo, die hier als Privatbeteiligte auftritt, vor Journalisten damit, warum dann 9,6 Mio. Euro an Meischberger und Hochegger für den Tipp zur Auktionshöhe geflossen sind, wenn die Summe ohnehin allgemein bekannt war.
Sollte es zu einer Verurteilung von Grasser kommen, könnte dies für die Republik sehr teuer werden - denn der CA Immo ist nach Eigenangaben durch die Schmiergeldzahlung, so sie denn stattgefunden hat, ein Schaden von 200 Mio. Euro entstanden. Und hier werde man sich wohl an der Republik schadlos halten, so Anwalt Johannes Lehner zur APA. Die Republik könnte wiederum über ein Zivilverfahren das Geld von Grasser zurückfordern. Oder der Schöffensenat weist die Schadenswiedergutmachung direkt Grasser und anderen zu.
Dass Grasser alles daran gesetzt habe, dass es beim Buwog-Verkauf zu einer zweiten Bieterrunde komme, damit dann der "richtige" Bieter den Zuschlag erhält und Schmiergeld fließt - wie die Anklage behauptet - wies Wess heute ebenfalls zurück. Grasser habe sich hier auf seine Berater verlassen. Und im übrigen gebe es überhaupt kein Indiz dafür, dass der entscheidende Tipp, wie viel die Immofinanz bieten muss um den Buwog-Zuschlag zu erhalten, von Grasser komme.
Dass der Baukonzern Porr, der Teil des siegreichen Bieterkonsortiums für den Terminal Tower Linz war, in einer Aktennotiz festgehalten hat, dass es die Möglichkeit gibt, mit einer "700.000-Euro-Zahlung an die Finanz bzw. allenfalls namhaft gemachte Dritte" das Finanzministerium zur Einmietung von Finanzbehörden in den Linzer Terminal Tower zu bewegen, ist für Wess kein Hinweis auf eine Bestechung, sondern durchaus branchenüblich.
Die genannten 700.000 Euro seien in Wirklichkeit für Zusatzleistungen der Finanzbehörden bestimmt gewesen, wie etwa ein neues Zutrittssystem. Des weiteren betonte Wess, dass Grasser in den Notizen der Porr mit keinem Wort vorkomme. Das gleiche gelte auch für das Wort "Bestechung".
Laut Anklage sollen letztendlich 200.000 Euro an Grasser und seine damaligen Freunde Ernst Karl Plech, Walter Meischberger und Peter Hochegger geflossen sein. Die Verteidigung bestreitet, dass die 200.000 Euro-Zahlung an Hochegger irgendetwas mit Grasser bzw. einer Bestechung zu tun gehabt hätte.
Einmal mehr wies die Verteidigung von Grasser auf die ihrer Meinung nach "mediale Vorverurteilung" hin. "Mein Mandant ist beruflich ruiniert, Operation gelungen, Patient tot", so Wess.
Zu Beginn des heutigen Prozesstages im Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Straflandesgerichtes hatte der Verteidiger des mitangeklagten Gerald Toifl, der früher selber Anwalt war und Walter Meischberger vertreten hatte, die Beseitigung eines von der Staatsanwaltschaft gestern präsentierten E-Mails seines Mandanten beantragt, das auch in der Anklageschrift zitiert ist. Hinsichtlich dieser Unterlage bestehe ein Beweisverwertungsverbot, so der Verteidiger. Inhalt des Toifl-Mails: "Habe do auf fr nacht mit meischberger (ex-fpoe) und grasser verbracht, ergebnis war selbstanzeige fuer meischi......hintergrund ist top-story im format dieser woche, dazu wuerde ich zum kauf buwog gerne auch deine strafrechtliche meinung wissen, lies die mal die geschichte vom sankholkar, sie stimmt, betrug, amtsmissbrauch, untreue, eigene straftatbestaende im vergabeverfahren? da rollt einiges auf uns zu...." Laut Staatsanwaltschaft kann die E-Mail allerdings verwendet werden.
Der Prozess wird morgen, Freitag, um 9:30 fortgesetzt. Sollte es zu keinen Überraschungen kommen, ist dann der Verteidiger des Zweitangeklagten Walter Meischberger am Zug. Meischberger hat nach Eigenangaben vor Gericht einen Pflichtverteidiger, also einen Rechtsvertreter, den der Staat stellt und bezahlt. Das gleiche trifft auch auf Hochegger zu.
(Schluss) stf/gru/tsk
ISIN AT00BUWOG001 AT0000609607 WEB http://www.buwog.at http://www.porr-group.com
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