23.01.2018 14:52:00

Grasser-Prozess - Verteidigervorwurf Absprache - Hochegger dementiert

Im Zuge der Befragung von Ex-Lobbyist Peter Hochegger im Grasser-Prozess durch den Anwalt von Walter Meischberger wurde der Vorwurf einer verbotenen Absprache Hocheggers mit der Staatsanwaltschaft laut. Grassers Anwalt Manfred Ainedter mischte sich in einem Zwischenruf ein, es stehe der Verdacht einer verbotenen Absprache Hocheggers mit der Staatsanwaltschaft im Raum - was Hochegger zurückwies.

Ainedter sagte, eine verbotene Absprache zwischen Hochegger und den Strafverfolgungsbehörden stehe im Raum. Die Richterin hakte sofort nach und fragte nach Tatzeit und Tatort und Tathandlung der angeblichen Absprache. Ainedter antwortete: "Was i net, es steht im Raum" - was die Richterin alles protokollieren ließ. Hochegger dementierte den Vorwurf und sagte, es habe keine Absprache gegeben.

Der Verteidiger von Meischberger verwies auf eine E-Mail, die ihm "zugspielt" worden sei, wonach es einen Termin für ein Treffen von Hocheggers ehemaligen Anwalt mit der Leiterin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gegeben habe. Hochegger dementierte alle Vorwürfe, außerdem entbinde er seine beiden früheren Anwälte von der Verschwiegenheitspflicht, der Meischberger-Verteidiger solle diese selber befragen.

Im Laufe der Befragung spielte der Meischberger-Verteidiger Jörg Zarbl, Pflichtverteidiger von Meischberger, auch auf Hocheggers bisherige Aussage einer "Erleuchtung" an. Hochegger kam kurz ins Philosophieren: "Das Leben ist ein Lernprozess, eine lange spannende Reise ..., so eine Reise endet einfach mit dem Ableben, wenn man sich aus dieser Welt verabschiedet. Bis dahin ist jeder Tag ein Lernen und wir kommen immer wieder auf neue Dinge drauf."

Zarbl stellte den Antrag, Hocheggers früheren Anwalt als Zeugen zu befragen. Bei einer in der österreichischen Rechtsordnung verbotenen Prozessabsprache, mit der einem Angeklagten ein geringeres Strafmaß gegen seine Aussage zugesichert werde, gehe es um Amtsmissbrauch.

(Schluss) gru/stf/kre

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