12.12.2017 16:16:00
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Grasser-Prozess - Verteidiger wollen Sitzordnung ändern - abgeblitzt
Der Schöffensenat entschied daraufhin den Antrag abzuweisen. Es gäbe rechtlich keinen Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz. Die Sitzordnung verletze nicht die Rechte der Angeklagten laut der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Begründet wurde der Antrag damit, dass die Angeklagten und Verteidiger optisch nicht den Schöffen und den Richtern gleichgestellt wären, es nur bedingte Sicht auf die Bildschirme und die Mimik und Gestik der Zeugen und Angeklagten gebe und vor allen Dingen die Journalisten, die vier Reihen hinter den Verteidigern sitzen, auf die Bildschirme und Unterlagen dieser blicken könnten.
Üblicherweise würden nämlich die Verteidiger dort sitzen, wo nun die Schöffen ihren Platz eingenommen haben, wurde urgiert. "Wir sitzen hier am tiefsten Platz des Gerichtssaals", klagte ein Verteidiger. Die Zuhörerbänke sind nach hinten leicht ansteigend.
Angesichts der fortgeschrittenen Zeit vertagte Richterin Marion Hohenecker die Verhandlung auf morgen Mittwoch. Dann soll die Staatsanwaltschaft ihr Eröffnungsplädoyer halten.
(Schluss/folgt Zus.) stf/gru/ggr
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