14.12.2017 16:39:00
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Grasser-Prozess -Verteidiger: 700.000-Euro-Forderung keine Bestechung
Dies führte Grasser-Anwalt Norbert Wess heute, Donnerstagnachmittag, bei seinem Eröffnungsplädoyer im Untreueprozess gegen Grasser und andere in der Causa Buwog und Linzer Terminal Tower aus. Die genannten 700.000 Euro seien in Wirklichkeit für Zusatzleistungen der Finanzbehörden bestimmt gewesen, wie etwa ein neues Zutrittssystem. Des weiteren betonte Wess, dass Grasser in den Notizen der Porr mit keinem Wort vorkomme. Das gleiche gelte auch für das Wort "Bestechung".
Grasser habe auch nicht die Einmietung der Finanzbeamten in das Linzer Bürohaus gestoppt, weil zuerst kein Schmiergeld geflossen sei, wie von der Korruptionsstaatsanwaltschaft behauptet wird. Denn Grasser sei überhaupt nur oberflächlich eingebunden gewesen. Gleichzeitig habe er sich aber dafür eingesetzt, dass der Mietpreis gedrückt und die Interessen der Mitarbeiter bei der Übersiedlung besonders berücksichtigt werden.
Laut Anklage sollen letztendlich 200.000 Euro an Grasser und seine damaligen Freunde Ernst Karl Plech, Walter Meischberger und Peter Hochegger geflossen sein. Die Verteidigung bestreitet, dass es sich bei den 200.000 Euro, die letztlich an die Astropolis-Firma von Peter Hochegger auf Zypern geflossen waren, um Schmiergeld für eine Grasser-Entscheidung handle. Laut Anklage gab es erst nach der Vereinbarung der Schmiergeldzahlung ein Grünes Licht vonseiten Grassers für die Einmietung in den Terminal Tower.
Hochegger hatte im parlamentarischen Korruptions-U-Ausschuss geschildert, dass er der Abwicklung einer 200.000-Euro Provision Meischbergers von der Porr Solutions beim Terminal Tower über seine zypriotische Gesellschaft Astropolis zugestimmt habe - "mein Fehler", räumte er ein. Das Geld sei - nach Abzug von zehn Prozent für ihn - über die Omega-Gesellschaft weiter nach Liechtenstein geflossen.
(Schluss) stf/gru/ivn
ISIN AT00BUWOG001 AT0000609607 WEB http://www.buwog.at http://www.porr-group.com
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