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10.12.2019 11:57:00

Grasser-Prozess - Vermögensberater Wicki widerspricht Zeugen

Nach längerer Abwesenheit ist heute der angeklagte Vermögensberater Norbert Wicki wieder im Grasser-Prozess im Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Straflandesgerichts erschienen. Er war zuletzt von einem Zeugen belastet worden, der als Banker der Raiffeisenbank Liechtenstein (RBL) tätig war. Dieser fühlte sich von Wicki bei der Zuordnung von Geldflüssen angelogen.

Denn Wicki hatte angegeben, Wirtschaftlich Berechtigte der Mandarin-Gesellschaft (eine Offshore-Gesellschaft mit Sitz auf Belize), die ein Konto bei der RBL eröffnete, sei seine eigene Mutter, die eine Erbschaft erwarte. Allerdings floss dann Geld, 500.000 Euro, auf das Mandarin-Konto von einem Konto ("400.815" bei der Hypo Investment Bank Liechtenstein), auf das Walter Meischberger als Kontoinhaber eingetragen war, welches die Anklage aber dem Hauptangeklagten Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser zurechnet, was dieser und Meischberger bestreiten. Dass das Geld von einem Konto Meischbergers kam, das hätte die Bank erkennen müssen, so Wicki.

Wicki widersprach heute vor Richterin Marion Hohenecker dem vergangene Woche einvernommenen Zeugen, bei dessen Befragung er nicht anwesend war. Die Aussagen von Raiffeisenbanker Wolfgang Z. seien "sehr weit hergeholt" gewesen und hätten teilweise nicht den Tatsachen entsprochen. So wollte Z. nach der Kontosperrung des Mandarin-Kontos als Geschäftsführer bei Wickis Firma anheuern, so der Schweizer Vermögensverwalter - und nicht seine Liechtensteiner Konzession zur Vermögensverwaltung erwerben, wie Zeuge Z. vorigen Donnerstag vor Gericht ausgesagt hat.

Dass Z. für ihn arbeiten habe wollen ist für Wicki der Beweis, dass sich der Zeuge wohl nicht von ihm hereingelegt gefühlt haben könne. Die vom Zeugen in den Bankunterlagen gemachten Ausführungen zu den Transaktionen am Mandarin-Konto - etwa dass eine hohe Bareinzahlung Geld von einem Konto von Wickis Mutter bei der UBS-Bank sei - seien nicht von ihm, Wicki. Er vermutete heute, dass Z. das wohl selber so ausgefüllt habe, weil man die Kunden damit nicht belasten wollte und Angst vor Kundenschwund gehabt hätte.

Als erste Zeugin war heute eine Mitarbeitern der Liechtensteiner Landesbank (LLB) befragt worden, wo die beiden Bankberater von der Hypo Investment Bank Liechtenstein nach ihrem dortigen Ausscheiden einen Großteil ihrer Kunden hin mitnahmen und für sie dort Konten eröffneten, darunter auch Meischberger. Die Zeugin Sandra M. hatte nach rund 10 Jahren aber wenig Erinnerungen an die Abläufe damals. Richterin Hohenecker ging mit ihr die Kontoeröffnungsunterlagen aus dem Jahr 2009 durch. Am neuen Konto Meischbergers bei der LLB war zur Mittelherkunft angegeben, "Provisionen aus Immobiliengeschäften in Ungarn und Australien". Tatsächlich handelte es sich bei den Mitteln um einen Teil der Buwog-Provision.

Sie habe vermutlich Meischberger nie getroffen, denn die Geschäfte seien über dessen Vermögensverwalter Christoph W. gelaufen. Diesen habe auch die Sorgfaltspflicht getroffen, die Bank hätte nur in Ausnahmefällen von Vermögensverwaltern betreute Konten überprüft. Damals habe man sich auf die Angaben von Vermögensverwaltern großteils verlassen, heute prüfe die Bank alles selber, sagte sie.

Entsprechend kurz dauerte ihre Befragung via Videokonferenz aus Liechtenstein. Auch der nächste Zeuge wird aus dem Fürstentum zugeschaltet. Insgesamt sind für den heutigen 129. Verhandlungstag im Grasser-Prozess fünf Zeugenbefragungen vorgesehen.

(Schluss) stf/gru/sp

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