20.12.2017 11:05:00

Grasser-Prozess - Toifl-Anwalt: Anklage "glatte Themenverfehlung"

--------------------------------------------------------------------- KORREKTUR-HINWEIS In APA0138 vom 20.12.2017 muss es im vierten Absatz 1. Satz richtig heißen: als Anwalt von Meischberger (nicht: als Anwalt von Toifl) ---------------------------------------------------------------------

Am sechsten Tag im Korruptionsprozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/ÖVP) und 13 weitere Angeklagte war heute zuerst der Anwalt von Univ.-Prof. Gerald Toifl, ehemals Anwalt des Zweitangeklagten Walter Meischberger, am Wort. Die Staatsanwaltschaft wirft Toifl die Fälschung von Beweismitteln, versuchte Begünstigung und Geldwäsche vor, was sein Anwalt bestritt.

"Die Anklage ist eine glatte Themenverfehlung", so Toifl-Anwalt Oliver Scherbaum bei seinem Eröffnungsplädoyer im Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Straflandesgerichts. Dass Toifl Provisionen mittels Scheinverträgen verschleiern wollte "ist falsch und schlichtweg konstruiert", betonte der Rechtsvertreter.

Als die 9,6 Millionen Euro schwere Provision beim Buwog-Verkauf an Meischberger und den Lobbyisten Peter Hochegger medial publik wurde und Hochegger wegen der Nichtversteuerung der Provision Selbstanzeige erstattete, habe Meischberger, der ebenfalls keine Steuern dafür zahlte, selbst rasch Selbstanzeige erstatten müssen - um die Causa zu "sanieren", wie es Scherbaum ausdrückte.

Dafür habe Meischberger, nachdem zwei weitere Personen zuvor abgesagt hätten, sich an Toifl gewandt, der dann umfangreiche Recherchen im In- und Ausland zu Kontobewegungen anstellte - und zwar nicht als Anwalt von Meischberger, sondern als dessen Steuerberater, so Anwalt Scherbaum. Von Straftaten habe der Angeklagte nichts gewusst, er habe sich auf die Angaben seines Mandanten verlassen.

Für diese Recherchen sei es notwendig gewesen sich mit Grasser, Meischberger und dem ebenfalls angeklagten Immobilienmakler Ernst Karl Plech zu treffen. Welche Rolle dabei Grasser spielte, ließ Scherbaum offen. Denn seinen Worten zufolge hätten die untersuchten Konten ohnehin alle Meischberger gehört und nur Hochegger und Meischberger hätten die Buwog-Provision erhalten - was die Korruptionsstaatsanwaltschaft bezweifelt, sie sieht auch Grasser als Profiteur der Provision und damit Beamtenbestechung. Grasser bestreitet dies, allerdings hat ihn Hochegger diesbezüglich vergangene Woche mit einem Teilgeständnis belastet.

Mit den für die Recherchen notwendigen Treffen würden sich laut Scherbaum jedenfalls auch Mails erklären, die die Ermittlungsbehörden bei Toifl gefunden hatten. Vermutlich meinte der Verteidiger damit jenes Mail, dass die Korruptionsstaatsanwaltschaft gerne zitiert.

Darin schrieb Toifl an einen Kanzleikollegen, nachdem ein Artikel des Journalisten Ashwien Sankholkar im Magazin "Format" über den Korruptionsverdacht bei der Buwog-Privatisierung erschien: "Habe do auf fr nacht mit meischberger (ex-fpoe) und grasser verbracht, ergebnis war selbstanzeige fuer meischi......hintergrund ist top-story im format dieser woche, dazu wuerde ich zum kauf buwog gerne auch deine strafrechtliche meinung wissen, lies die mal die geschichte vom sankholkar, sie stimmt, betrug, amtsmissbrauch, untreue, eigene straftatbestaende im vergabeverfahren? da rollt einiges auf uns zu....".

Nach Toifl war der Verteidiger des Schweizer Vermögensverwalters Norbert Wicki am Zug. Danach sind die Eröffnungsplädoyers aller 14 Angeklagten abgeschlossen und Richterin Marion Hohenecker beginnt mit den Beschuldigteneinvernahmen. Morgen Donnerstag ist noch ein Gerichtstag angesetzt, dann geht der Schöffensenat in die Weihnachtspause.

(Schluss) stf/gru/tsk

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