04.12.2020 14:50:00
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Grasser-Prozess - Staatsanwaltschaft prüft Rechtsmittel gegen Urteil
Gegen das Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien als Schöffengericht ist eine Nichtigkeitsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof (OGH) und/oder eine Berufung gegen den Urteilsspruch beim Oberlandesgericht Wien möglich. Rechtsmittel können binnen 3 Tagen nach Verkündung des Urteils beim Landesgericht Wien erfolgen. Die Frist endet am 7. Dezember 2020 um 24.00 Uhr.
Die WKStA verwies in einer Aussendung nach dem Urteilsspruch auf "den ungewöhnlichen Umfang der Ermittlungsmaßnahmen". Man habe unter anderem 206 Aktenbände mit jeweils mehreren 100 Seiten aufgearbeitet, zusätzlich 156.000 Gigabyte elektronische Daten untersucht und 700 Einvernahmen von Zeugen, Beschuldigten und Auskunftspersonen durchgeführt sowie 660 Maßnahmen, wie Hausdurchsuchungen, Sicherstellungen, Telefonüberwachungen, Kontenöffnungen und Ähnliches angeordnet.
(Schluss) cri/gru/tsk
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