17.07.2018 10:03:00
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Grasser-Prozess - Sommerpause des Gerichts wird kurz unterbrochen
Zu Beginn des 44. Verhandlungstages beschwerte sich Grasser-Anwalt Norbert Wess wortreich darüber, dass die Landespolizeidirektion Burgenland über die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) neue Akten für das Verfahren geliefert habe. Auf Wunsch von Grasser verzichte man zwar auf einen Antrag auf Vertagung, aber rechtlich in Ordnung sei es nicht, dass nach Beginn der Hauptverhandlung weitere Ermittlungsergebnisse einlangten, so Wess.
Dass die Befragung von Grasser heute bereits endet, ist äußerst unwahrscheinlich. Der ehemalige Star der ÖVP/FPÖ/BZÖ-Bundesregierung unter Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (ÖVP) ist seit dem 41. Verhandlungstag am Wort, zu Beginn erklärte er einen ganzen Tag lang seine Sicht der Dinge.
Bei seiner Befragung durch die Richterin blieb vor allem das "Schwiegermuttergeld" - also 500.000 Euro, die ihm seine Schwiegermutter in bar gegeben habe und die er in Tranchen von der Schweiz nach Wien auf die Meinl Bank gebracht habe - in Erinnerung. Hatte Grasser früher noch behauptet, er habe das Geld zum Testen seines Veranlagungsgeschickes erhalten, so sprach er nun von einem Geschenk. Eingezahlt wurde das Geld in bar, eine Quittung dafür wollte Grasser nicht.
Noch nicht befragt wurden der frühere Anwalt des zweitangeklagten Walter Meischberger, Gerald Toifl, der frühere Vermögensberater von Grasser, Norbert Wicki, und der Immobilienmakler und ehemalige Buwog-Aufsichtsratspräsident Ernst Karl Plech. Plech war zwar zu Beginn des Prozesses anwesend, ist aber nun seit Monaten nicht mehr zu den Verhandlungen gekommen. Er ist aus gesundheitlichen Gründen verhandlungsunfähig.
Sind alle Befragungen durch, dann kann der überwiegende Teil der Angeklagten vorerst zu Hause bleiben. Weitergeführt wird dann der Prozess mit Meischberger und dem Lobbyisten Peter Hochegger in der Causa Telekom Austria/Parteienfinanzierung. Dieses Telekom-Verfahren wurde in den Grasser-Prozess hineingenommen, da die beiden auch dort angeklagt sind. Ein Urteil im Grasser-Prozess wird es daher heuer mit ziemlicher Sicherheit nicht mehr geben.
(Schluss) stf/gru/kre
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