04.10.2018 13:20:00
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Grasser-Prozess - Plechs Liechtenstein-Konto "Bankfehler" oder keiner
So fragte Toifl bei einem Kollegen in Liechtenstein an mit theoretischen Fragen zum Sachverhalt. Eine der Fragen Toifls lautete damals, wenn "A, B und C als wirtschaftlich Verfügungsberechtigte ein Konto bei einer Bank in Liechtenstein haben", ob die Bank dann die Konten öffnen müsse, wenn sie von einem Gericht in Liechtenstein dazu aufgefordert würde? Im Prozess sagt Meischberger, alle drei Liechtenstein-Konten, auf die die Buwog-Millionenprovision aufgeteilt wurde, seien seine, während laut Anklage eines davon Grasser und eines dem Makler Ernst Karl Plech zuzurechnen sei.
Weiters drehte es sich wieder einmal um die Frage, warum auf einem der drei Liechtenstein-Konten ("Karin") jahrelang Plech als wirtschaftlich Verfügungsberechtigter eingetragen war und nicht Meischberger. "Ein Bankfehler", heißt es dazu von Meischberger und heute auch von seinem früheren Anwalt Toifl. Richterin Marion Hohenecker hielt eine Aktennotiz der Hypo Liechtenstein, wo die Konten waren, zu einer Besprechung Anfang Oktober 2009 mit Toifl und Meischberger vor. Darin heißt es, dass Plech das Konto eröffnet und als "verdeckter Treuhänder" das Geld für Meischberger gehalten habe. "Also war's doch kein Bankfehler?" hakte die Richterin nach. Meischberger meinte, das sei damals nicht von ihm gekommen, es sei ja eine Aktennotiz der Bank.
Zuvor kam es zu einem Disput über die Frage, ob die Millionenprovision bei der Buwog-Privatisierung überhaupt versteuert werden muss. Die Frage ist eigentlich schon zugunsten einer Steuerpflicht in Österreich ausjudiziert. Während der mitangeklagte Ex-Anwalt und Steuerberater von Meischberger, Toifl, im Prozess seine Rechtsmeinung vertrat, dass die Provision zu versteuern sei, beharrte Meischberger weiter darauf, dass es nicht zu versteuern sei und berief sich auf den Wortlaut des Begleitgesetzes zur Buwog-Privatisierung.
Auch der Hauptangeklagte im Prozess, Grasser, habe ihm einmal in einem Gespräch ebenfalls bestätigt, dass sich die Steuerbefreiung im Begleitgesetz nicht auf die Provision beziehe, sagte Toifl. Doch Meischberger meldete sich heute im Prozess wieder zu Wort, er persönlich sei nämlich kausal gewesen für den Verkauf, daher sei die Provision steuerfrei. Toifl konterte, kausal sei Meischberger nur für die knapp Million Euro Differenz zwischen den beiden letzten Angeboten gewesen, daher sei nur für diesen Betrag vielleicht keine Steuer zu zahlen.
(Schluss) gru/sp
ISIN AT00BUWOG001 AT0000809058 WEB http://www.buwog.at http://www.immofinanz.com http://www.rlbooe.at
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