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24.10.2019 11:32:00

Grasser-Prozess - Nächste Woche geht es in den Westen

Den 116. Tag im Grasser-Prozess eröffnete heute Richterin Marion Hohenecker mit der Bekanntgabe des Terminplans für die nächste Woche. Von Dienstag bis Mittwoch geht es nach Westen - allerdings mittels Videokonferenz. Am Dienstag werden zwei Zeugen in Feldkirch geladen, am Mittwoch ein weiterer ebenfalls in der Vorarlberger Stadt.

Am Nachmittag geht es weiter nach Liechtenstein, wo sich Bankkonten im Kontext zu den angeklagten Causen Buwog und Linzer Terminal Tower befanden. Hierzu werden zwei Banker mittels Videokonferenz ins Wiener Straflandesgericht projiziert. Am Donnerstag ist dann der Ex-Hypo-Alpe-Adria-Banker Tilo Berlin geladen sowie am Nachmittag ein weiterer Zeuge.

Der heutige Verhandlungstag widmet sich gänzlich dem Zeugen Willibald Berner, der bereits am 24. Juli des heurigen Jahres geladen war und die Angeklagten belastet hat. Er erklärte unter Wahrheitspflicht, dass ihm der angeklagte Lobbyist Peter Hochegger im Jahr 2000 eine Skizze gezeichnet hat, wonach der damalige Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/ÖVP), der Ex-FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger, der Makler Ernst Karl Plech und Hochegger selbst bei Großprojekten der Republik illegal mitkassieren wollten - was alle vier Angeklagten bestreiten.

Berner, einst Kabinettschef von Infrastrukturminister Michael Schmid (FPÖ), sprach in seiner damaligen Zeugenaussage von einer "Viererbande" und einem "KHG-Inkassobüro" in Anspielung auf das KHG-Kürzel von Grasser.

Heute eröffnete Berner seine Aussage mit einer Stellungnahme, wonach er sich aufgrund eines Anwaltsbriefes eines früheren Vorstandes der Internetfirma FirstInEx nach seiner Zeugenaussage im Juli unter Druck gesetzt fühle - er aber bei seiner Aussage bleibt. FirstInEx hatte die medial heiß diskutierte Grasser-Homepage gestaltet. Gezahlt hatte sie die Industriellenvereinigung.

Berner hatte im Sommer vor Gericht ausgesagt, dass die FirstInEx-Mutterfirma YLine gerüchteweise 150.000 Schilling an Grasser gezahlt habe um bei Großaufträgen der Republik ins Geschäft zu kommen. Grasser hatte Unregelmäßigkeiten rund um YLine stets zurück gewiesen und auch bei der Zeugenaussage von Berner Widerspruch eingelegt.

Heute präsentierte Berner einen Kalender von Ex-Minister Schmid, den ihm dieser zur Verfügung gestellt hatte und der vom Gericht nun kopiert wird. Darin seien auch Termine mit Hochegger festgehalten. Berner sagte, Hochegger habe ihm bei einem Frühstückstermin im Hotel Imperial die Skizze aufgezeichnet, kurz nach einem Treffen mit Hochegger zur UMTS-Versteigerung.

Den Vermutungen mehrerer Angeklagten, dass der mittlerweile verstorbene Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider (FPÖ/BZÖ) in die Causa Buwog verwickelt sein könnte, erteilte Berner heute indirekt eine Absage. Laut den Angeklagten soll der Kontakt zu Haider über den damaligen FPÖ-Bautensprecher Detlev Neudeck gelaufen sein. Berner meinte heute zur Richterin Hohenecker, dass das Verhältnis Haider-Neudeck immer ein distanziertes gewesen, da Neudeck bei Haider im Verdacht gestanden sei, als Ostdeutscher für die Stasi gearbeitet zu haben. "Da hat es nie ein besonderes Vertrauensverhältnis gegeben", sagte der Zeuge.

Nach der Richterin konnten die sechs Schöffen ihre Fragen stellen, von dem Recht haben sie aber in den bisher fast zwei Jahren Verhandlungsdauer noch nicht Gebrauch gemacht. Dann erging das Wort an Oberstaatsanwalt Alexander Marchart, der zum Treffen von Berner mit dem früheren Buwog-Staatsanwalt Norbert Haslhofer nachfragte. Vor seiner Aussage bei der Staatsanwaltschaft habe er auf eigenen Wunsch hin Haslhofer im Kaffeehaus getroffen, sagte Berner. Alles was er damals Haslhofer erzählt habe, sei dann bei der offiziellen Befragung auch so protokoliert worden, der Staatsanwalt habe ihm nichts in den Mund gelegt, so der Zeuge.

Als nächster ergriff Grasser-Anwalt Norbert Wess das Wort. Da Berner als Belastungszeuge der Anklage gilt, könnte die Befragung länger dauern und emotionaler werden. Am Anfang gab es jedenfalls einmal Small Talk, Berner überraschte den Grasser-Anwalt damit, dass er ihm einmal einen Klienten vermittelt habe, woran sich Wess nicht mehr erinnerte. Woraufhin Richterin Hohenecker meinte: "Soll ich einen Kaffee servieren?"

(Schluss) stf/gru/sp

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