11.12.2019 17:24:00
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Grasser-Prozess - Liechtenstein-Geldflüsse bleiben im Fokus
Es sei "drunter und drüber" gegangen bei einer Besprechung in der Bank im Oktober 2009 - kurz nachdem die Buwog-Provision in den Medien erstmals berichtet wurde. Walter Meischberger sei mit seinem Anwalt Gerald Toifl gekommen und habe erklärt, dass die Millionen auf seinen Konten aus der Buwog-Provision stammten, und nicht wie ursprünglich von ihm angegeben aus Immobiliengeschäften in Osteuropa.
Außerdem gehöre das Konto "Karin" nicht dem Makler Ernst Karl Plech, sondern Meischberger, habe dieser damals erklärt. Für die Bank sei das Konto aber immer ein Plech-Konto gewesen, der ja als Kontoinhaber eingetragen war, sagte der Zeuge. Die Bank habe das daraufhin - nach einer Bestätigung durch Plech - geändert. Der Zeuge Gerhard L. war sich aber sicher, dass die Bank keinen Fehler gemacht habe, sondern bis zu diesem Zeitpunkt richtigerweise von einer Zugehörigkeit des Kontos zu Plech ausgegangen sei.
Friedrich C., ein Cousin des mitangeklagten Schweizer Vermögensverwalters Norbert Wicki sagte aus, seiner Wahrnehmung nach sei die gemeinsame Großmutter nicht vermögend gewesen, sie habe vier Kinder gehabt. Wicki hatte hingegen bei der Eröffnung des Mandarin-Kontos bei der Raiffeisenbank Liechtenstein angegeben, die Offshore-Gesellschaft Mandarin gehöre seiner Mutter, die eine große Erbschaft ihrer Mutter erwarte, mindestens 500.000 Euro. Tatsächlich war der Nachlass der Großmutter 34.000 Euro, so die Richterin Marion Hohenecker.
Die am Vormittag per Videoschaltung in die Schweiz befragte Zeugin, Sibylle R., war Verwaltungsrätin der Offshore-Gesellschaft Mandarin, hatte dennoch wenig Erinnerung an die von der Firma getätigten Geschäfte. Bei Wickis Private Asset Partners (PAP) war R. 15 Jahre lang, von 2000 bis 2015, beschäftigt.
An Unterschriften, die sie in Geldgeschäften geleistet hatte, hatte R. kaum Erinnerungen. Bezüglich vorgezeigter Aktennotizen meinte sie mehrmals, die Darstellungsform, also das Layout, kenne sie, aber weder zu Inhalt noch zu Verfasser könne sie etwas beitragen. Im Wesentlichen seien aber alle Entscheidungen zum Konto Mandarin von Wicki getroffen worden.
Morgen, den 12. Dezember, jährt sich der Prozessbeginn bereits zum zweiten Mal. Der Tag ist aber prozessfrei, dafür geht es am 18. Dezember mit Zeugenbefragungen weiter. Am 19. Dezember wird dann der Banker Julius Meinl per Videokonferenz als Zeuge einvernommen.
(Schluss) gru/tsk/sp
ISIN AT00BUWOG001 AT0000809058 WEB http://www.buwog.at http://www.immofinanz.com http://www.rlbooe.at
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