10.01.2018 15:35:00
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Grasser-Prozess - Hick-Hack von Grasser-Anwälten und Staatsanwalt
Grassers zweiter Anwalt Norbert Wess wollte Hochegger zu den Unterlagen der Grasser-Anwälte zu den Anklage-Punkten befragen, die er in einem Power-Point-Vortrag an die Wand projizierte. Staatsanwalt Alexander Marchart widersprach heftig, denn der Angeklagte dürfe nur zu Fakten und Beweismitteln befragt werden. Weiters ergab sich ein Diskurs zwischen Wess und Marchart, ob die Anklage in der Präsentation richtig wiedergegeben worden sei.
Schnell griff die Richterin ein: "Wir führen dieses Verfahren nicht aufgrund von Medienberichten, es geht nicht um einen Anklagevortrag und auch nicht um eine Gegenäußerung. Wir führen das Verfahren nicht aufgrund einer Materialschlacht von 800 Seiten Anklage oder 600 Seiten Gegenäußerung", zürnte sie. "Wir führen das Verfahren aufgrund von Fakten und Tatsachen!".
Später sagte Hochegger in der Befragung, er habe nichts gegen irgendeinen anderen der Angeklagten. Grasser sei am Anfang des Verfahrens zu ihm gekommen, habe ihm die Hand geschüttelt und gesagt: "Peter, das gewinnen wir."
(Schluss) gru/ggr/phs
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